Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht weniger Sozialleistungen erhalten als eigene Staatsbürger – EuGH stärkt Recht von Flüchtlingen auf Sozialhilfe

Das Urteil gilt aber auch für alle anderen EU-Staaten

„Stehe nationales Recht dem entgegen, gehe das EU-Recht vor…” – In den Augen der Buergerplattform.com ist das ein anmaßendes Verhalten seitens der EU, denn das hieße ja, dass die Mitgliedschaft in der EU den Verlust der eigenen Souveränität bedeutet!

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Cédric Puisney from Brussels, Belgium • CC BY 2.0

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