Die gesetzliche Regelung der Zuwanderung

Grenzübergang am WurzenpassDavid Edgar • CC BY-SA 3.0

Grenzübergang am Wurzenpass • David Edgar • CC BY-SA 3.0

Deutschland ist mit der Zuwanderung überlastet. Was spricht rechtlich dagegen die Zuwanderung aus Asyl- und Flucht- wie auch subsidiären Schutzgründen zwei Jahre oder länger auszusetzen und mit der 100.000-fachen Rückführung vorübergehend aufgenommener Personen, deren Aufnahmegrund bereits weggefallen ist zu beginnen?

Weiter sind gesetzliche Höchstgrenzen jährlich aufzunehmender Schutzbedürftiger basisdemokratisch festzulegen, d.h. jeder einzelne Bundesbürger soll seine Stimme abgeben wieviel Schutzbedürftige unser Land jährlich aufnehmen darf. Eine maximal zu nennende Zahl ist dabei von vornherein festzulegen. Hieraus ist das Mittel zu bilden und gesetzlich festzulegen.Erst wenn die Zahl der seit 2015 aufgenommenen Personen auf das jährlich zulässige Maß zurückgeführt ist dürfen wieder Menschen vorübergehend ins Land gelassen werden.

Über ein Bundesgesetz zur Regelung der Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftezuwanderung soll basisdemokratisch im Sinne eines Volksentscheides abgestimmt werden.Eine Reise-Freizügigkeit vorübergehend Aufgenommener innerhalb der EU soll gesetzlich ausgeschlossen werden.

Der Bundesgrenzschutz soll hinsichtlich der Grenzüberwachung im Stand von 1980 wieder aufgebaut werden, stationäre Grenzkontrollstellen wiedererrichtet werden und zügiger Grenzverkehr gewährleistet werden.

Das alles natürlich im Rahmen des Gesetzesvorbehalts!

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