Die polizeiliche Eigensicherung

…ein Begriff der Einsatzlehre ist Grundelement jedes polizeilichen Einschreitens in der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung.

Nach der Begriffsbestimmung der Polizeidienstvorschriften… beschreibt die Eigensicherung das taktisch richtige Verhalten im Einsatz zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen für Einsatzkräfte.

Bei Fahrzeug und Personenkontrollen findet stets eine Aufgabenteilung statt: Der Sicherer und der einschreitende Beamte nehmen dabei entsprechende Aufgaben und Tätigkeiten vor. Dabei findet untereinander ein ständiger Informationsaustausch statt, um zeitnah und angemessen auf das Verhalten des Gegenübers oder des Umfeldes reagieren zu können. Je nach Sicherheitserfordernis hält der sichernde Beamte seine durchgeladene Waffe schussbereit.

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