Frau und Familie im Islam

Im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe oder wenn die Partnerin „widerspenstig“ sei, beruft sich das Islamische Zentrum München (IZM) auf den Koran. Demnach sollte der Ehemann drei Schritte einhalten: Erstens: Ermahnung. Zweitens: Trennung im Ehebett. Und drittens: Schlagen. So wird es den Besuchern der Website der Münchner Gemeinde vermittelt unter Punkt 10 „Frau und Familie im Islam“. Zur Einordnung heißt es, dass das Schlagen „eher einen symbolischen Charakter“ habe.

Ist der kritisierte Inhalt auch illegal? Die Staatsanwaltschaft München I ist der Ansicht, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass eine verfolgbare Straftat vorliege. Die Empfehlungen, die das IsIamische Zentrum München auf seiner Internetseite zum Thema „Frau und Familie im Islam“ veröffentlicht habe, „muten teilweise befremdlich an, erfüllen jedoch keinen Straftatbestand“. Der juristische Grund: Hier werde nicht zur Begehung konkreter Straftaten aufgerufen, es liege keine Anstiftung zu konkreten Körperverletzungshandlungen vor. „Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war und ist daher kein Raum“, erläutert die Staatsanwaltschaft München I.

Viele mohammedanische Ehemänner sehen die häusliche Gewalt als legitim an.

Die Buergerplattform regt deshalb an im Zuge einer Gesetzesänderung auch allgemeine Aufrufe zur Gewalt unter Strafe zu stellen und entsprechende Aufrufe oder Empfehlungen im Koran zu löschen.

Weiter sollen die Empfehlungen zu Unterhalt und Sorgerecht einer Überprüfung unter deutschen Gesetzen erfolgen und ggf. gelöscht werden!

Es darf nichts gegen Deutsches Recht empfohlen werden.

Bildschirmfoto vom 05.08.2019 der Seite

http://www.islamisches-zentrum-muenchen.de/html/islam_-_frau_und_familie.html#10

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