Gericht untersagt der „taz“ bei einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro die Unwahrheit über David Berger zu verbreiten

Vor wenigen Tagen bekam die #DieTageszeitung (#taz) in Berlin Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihr eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München überreichte, die dem Blatt, dass dem grün-linken Spektrum zuzuordnen ist, bei der Androhung von bis zu einer viertel Million Euro Ordnungsgeld untersagt, weiterhin eine Falschbehauptung über David Berger zu verbreiten, die geeignet ist, ihn in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten zu rücken. Doch das war nicht das erste Mal, dass die taz mit dubiosen Methoden auffiel und gerichtlich gegen sie vorgegangen werden musste. David Berger und Jürgen Fritz berichten.

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Sitz der tageszeitung in der Rudi-Dutschke-Straße im Berliner Ortsteil Kreuzberg bis Oktober 2018

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