Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes ist Verfassungsauftrag!
Das Grundgesetz geht vom “Deutschen Volk” aus. Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und hat wortwörtlich verfügt: “Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses … Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes ist Verfassungsauftrag! weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden