Vom Tretroller zum Kraftfahrzeug – „Elektrokleinstfahrzeuge“

Während Deutschland noch über Geschwindgkeiten und Nutzungs- bzw. Verkehrsräume diskutiert, haben Großstädte in Spanien und Frankreich nach tödlichen Unfällen mit Fußgängern die Regeln bereits erheblich verschärft. Seit Anfang Mai ist der Gebrauch der E-Scooter auf Pariser Gehwegen verboten. Bei Zuwiderhandeln droht ein Bußgeld von 135 Euro, wildes Parken wird mit 35 Euro bestraft.

In Peru wurden die Roller nach einem schweren Unfall unlängst auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen verboten.

Eine 12 km/h Begrenzung ist unsinnig, – für den Fußgängerbereich gefährlich schnell, für den Strassenverkehr gefährlich langsam.

Nach Ansicht der Buergerplattform.com sollen bisherige Regeln mit einfließen und sich in erster Linie nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bemessen:

  • bis 6 km/h soll eine Nutzung nur im Fußgängerbereich möglich sein; versicherungs- und fahrerlaubnisfrei.
  • bis 25 km/h Anwendung der Regeln für Mofas; versicherungs- und fahrerlaubnispflichtig.

Die Differenz 6/25 km/h wurde wohlweislich gewählt um eine klare Abgrenzung zwischen Fußgängerbereich und Fahrbahnen zu schaffen, was in den Fachgremien bislang nicht so recht gelungen ist und zu erheblichen Verwerfungen mit tödlichen Folgen geführt hat.

Als Mindestalter soll 15 Jahre gelten.

Die Buergerplattform ist gern bereit in Fachgremien mitzuwirken!

Singaporeriders • CC BY-SA 4.0

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