„Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten“ – noch Fragen Kienzle?

Vom Brustbein bis zum Unterbauch erinnert eine 40 Zentimeter lange Narbe an die Tat. Die Klinge brach Rippen, verletzte Leber, Magen, Niere, Darm. Das Opfer lag im Koma, Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse wurden entfernt.

Vor Gericht rechtfertigte der beschuldigte Syrer seinen Angriff: „Er kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden“. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: „Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“

Sein Verhalten sei nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden und er begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.

Ich dagegen erkenne die Ideologie der Mohammedaner nicht als in Deutschland schützenswerte Religion an sondern bestenfalls als religiös verbrämte Lebensüberzeugung die in unserem Kulturkreis nicht ausgelebt werden kann und darf!

Allahdin und seine Wunderlampe mögen im Morgenland die Zelte erleuchten, – im Abendland ist Mohammed fehl am Platz!

Eine Antwort auf „„Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten“ – noch Fragen Kienzle?“

  1. Oftmals werden abscheuliche Gewalttaten kulturfremder Straftäter nach deutschen Gesichtspunkten als krankhaft und damit schuldausschließend gesehen.
    Dabei werden gerade im Koran alle Nichtmohammedaner als geringwertig gesehen und Kindern beim Opferfest und zu anderen Gelegenheiten das Halsabschneiden an Tieren gelehrt. In diesen Kulturen ist das normal. Der Islam soll im Abendland gesetzlich verboten werden.

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