Grüß Gott, lieber bundesdeutsche Mitmensch

…während in der Schweiz eine direkte Demokratie durch eine Mitbestimmung des Volkes mittels Volksabstimmungen besteht, wird in Deutschland die Meinung des Volkes von den herrschenden Politikern scheinbar nicht immer für alle Bürger erkennbar wahrgenommen. Schon bei den Abstimmungen unserer Wahlkreisabgeordneten wundert man sich oft für wen die eigentlich ihre Stimme erheben. Für uns und unsere Nachbarn offensichtlich nicht.

Man stelle sich nur die Frage warum bei einer Diskussion im Wirtshaus oder sonstwo bald jeder die Staatschefs unserer Nachbarländer nennen kann aber bei der Schweiz ins Stocken gerät. Ist es die EU-Grenze, die uns von den Schweizern so „unüberwindbar“ trennt? Ist es der Schweizer Wohlstand, der uns als Neider draußen stehen läßt? Ist es die Schweizer Neutralität, die keine Generationenschuld kennt? Nein, – die Schweiz wird halt über den Schweizer definiert, da ist es nicht so wichtig, wer gerade „an der Spitze steht“ und es nicht nötig hat sich ein Denkmal zu setzen).

Deshalb ist es nicht nur eine Überlegung wert, ob wir nach Schweizer Vorbild – Volksentscheide auf allen Ebenen einführen sollten sondern mittlerweile für ein Fortbestehen des Deutschen Volkes und seiner Kultur notwendig.

Allerdings sieht das Grundgesetz Volksentscheide m.E. nur sehr begrenzt vor. Daher sollte man zunächst den letzten Artikel des Grundgesetzes näher betrachten und sich fragen, ob es denn jetzt nicht an der Zeit wäre uns eine Verfassung zu geben in welcher eine direkte Demokratie mit Volksabstimmungen auf allen Ebenen fest verankert ist? Die etablierten Parteien verweigern seit mehr als 25 Jahren dem deutschen Volk ein Verfassungsreferendum gemäß Artikel 146 Grundgesetz (GG).

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