Fällt Erlaubnis zum Rauchen in Österreichs Gastronomie?

Das Volksbegehren „Don’t smoke“ vom Oktober 2018 war eine Initiative der Ärztekammer Wien und der Österreichischen Krebshilfe für den Nichtraucherschutz in Österreich. Es forderte die Beibehaltung einer 2015 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Gesetzesnovelle für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie, nachdem die Bundesregierung Kurz sie rückgängig gemacht hatte. Mit 881.569 Unterschriften belegte es in der Liste der österreichischen Volksbegehren den 6. Platz.

Das Volksbegehren wurde in Erster Lesung am 11. Dezember 2018 im Nationalrat behandelt und dem Gesundheitsausschuss des Nationalrats zugewiesen, der fünf Monate Zeit hat, sich mit dem Anliegen auseinanderzusetzen.

Kommt in absehbarer Zeit doch noch jenes absolute Rauchverbot in der Gastronomie, das bereits beschlossene Sache war, von der türkis-blauen Koalition jedoch noch vor dem Inkrafttreten am 1. Mai 2018 zurückgenommen worden ist? Ähnliches versuchte man ja auch in Bayern. Diese Raucherlaubnis beschäftigt jedenfalls jetzt auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner seit dieser Woche laufenden März-Session.

Logo des Volksbegehrens http://dontsmoke.at • Public domain

„Alles Gute kommt von oben – Keine Tränen für Deutsche Täter“ oder „Town by town, we´ll bomb you down“ – „Nie wieder Deutschland!“

800 Tote bei Luftangriffen auf Augsburg heute vor 75 Jahren!

Linksextreme missbrauchen das Gedenken an die Opfer, darunter auch KZ-Häftlinge: „Alles Gute kommt von oben – Keine Tränen für Deutsche Täter“ oder „Town by town, we´ll bomb you down“ steht auf Transparenten der Linksjugend Augsburg. Die geistigen Tiefflieger feiern ihre Aktion bei Facebook.

Wer den Tod von Menschen öffentlich feiert, zeigt, dass er selbst keinerlei Anstand und keinerlei Moral besitzt und von Hass getrieben einer extremistischen Ideologie folgt.

Nein zu Extremismus!

Quelle:
https://www.facebook.com/linksjugendaugsburg/

Bildschirmfoto Facebook

Die politische Ausrichtung der AfD

In den Reihen der AfD schwelt der Streit über den Umgang mit Gruppen wie der Identitären Bewegung (IB). Während die einen warnen, es gebe in der IB zwar zahlreiche patriotische Kräfte, die AfD könne diese jedoch nicht kontrollieren, kritisieren andere den Unvereinbarkeitsbeschluß mit den Identitären. Dieser sei noch auf den früheren AfD-Chef Bernd Lucke zurückzuführen und habe nicht verhindern können, daß die Partei nun ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sei.

Für die Realisierung der Ziele der AfD ist es wichtig den Altparteien und politischen Gegnern keine offene Flanke zu bieten. Es mag also reichen sich gegenüber den Identitären und anderen Gruppierungen neutral zu verhalten, was durch Wahrung des Unvereinbarkeitsbeschlusses erreicht wird.

Die AfD soll sich deutlicher für das Deutsche Volk im Hinblick auf die EU-Lage positionieren und einen EU- wie NATO-Austritt thematisieren.

Wer oder was ist Deutsch? – Die deutsche Volkszugehörigkeit

Die deutsche Volkszugehörigkeit wird nicht explizit gesetzlich definiert, in Art. 116 Abs. 1 GG erwähnt. Demzufolge ist Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, wer entweder

…die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder

als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit (…) in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Schon anhand dieser Definition lässt sich erkennen, dass die deutsche Volkszugehörigkeit nicht identisch mit der deutschen Staatsangehörigkeit sein muss. Sie ist vielmehr gegeben, wenn sich Menschen aufgrund ihrer kulturellen Prägung, Muttersprache oder Herkunft zu Deutschland zugehörig fühlen. Dies ist wiederum gemäß § 6 Abs. 1 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) definiert.

§ 6 BVFG Volkszugehörigkeit

(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

Deutschland in den Grenzen von 1937 ziegelbrenner • Public domain

Deutsches Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist ein Begriff in der Politik, wenn es um die sogenannte „deutsche Frage“ geht. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die seinerzeitigen Siegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geografischer Hinsicht zu erfassen, was letztlich auch „fast ganz einhelliger Auffassung“ unter den Staats- und Völkerrechtlern entspricht.