Derweil bei unseren österreichischen Nachbarn:
Nach 10 Prozesstagen wurden im Landgericht Graz alle 17 Angeklagten der „Identitären Bewegung“ vom Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und der „(Volks-)Verhetzung“ freigesprochen:
„Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung…“
Es sei nicht um „Kritik am Islam, sondern an der Grünen-Politik und dem radikalen Islamismus” gegangen.
Auch…hätten die Angeklagten lediglich „auf Gefahren des politischen und radikalen Islam” hingewiesen, welche zum Zeitpunkt der Aktion durchaus gegeben gewesen seien.
Ein Slogan, welcher Integration als Lüge bezeichnete richte sich gegen „eine verfehlte Politik”, nicht gegen Integration an sich.
Da der Tatbestand der Verhetzung somit nicht erfüllt sei, gelte dies auch für die Frage der kriminellen Vereinigung…“
Wir gratulieren!