Massive Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen

Nach § 2 Ziff. 2. der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 616, BayRS 2126-1-12-G), die durch Verordnung vom 12. November 2020 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist
gilt unverändert weiter

„…Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit…“

Nach internationaler Annahme könnte entgegen den Verkündungen von Drosten und Spahn die Verbreitung des Virus durch Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingedämmt werden. Nach eher laienhafter Auskunft des Ministerpräsidenten sei sogar ein Schal ausreichend.

Nach dem Regelungsgehalt des vorerwähnten Paragraphen können nach der Vorschrift „Befreite“ überall (öffentlich und privat) dort wo wegen der BayIfSMVen Corona-Maskenpflicht besteht auch ohne Maske auftreten. Eine weitere Handlung oder andere Schutzvorkehrungen verlangt die Verordnung ausdrücklich nicht.

Mittlerweile liegen wohl auch in Ostbayern die Nerven blank.
Leider müssen Maskenbefreite in der Folge trotz Vorlage einer ärztlichen Befreiung allerlei diskriminierende Ausgrenzungen erleben:

Es werden Zutritte in Geschäften und Behörden verwehrt.

Es werden Behandlungen ärztliche und therapeutische Behandlungen verweigert.

Eine Anwendung des Ausnahmetatbestands erweist sich immer mehr zum Spießrutenlauf für die maskenbefreiten Personen, „Sie haben keine Maske auf“ oder „hier besteht Maskenpflicht“…

Es wird angeregt, in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) Vorschriften aufzunehmen, die eine Diskriminierung wirksam verhindern. Es darf nicht sein, dass eine Verordnung zwar eine Befreiung enthält, diese aber unterlaufen werden kann indem man den Befreiten einfach örtlich oder leistungsmäßig ausgrenzt oder herabsetzt. Die Verordnung muss eine Regelung enthalten, die Befreite den Anderen absolut gleichstellt und nachteilige Behandlung durch ein Bußgeld ahndet.

Oder mach gleich beim Volksbegehren mit!

Volkstrauertag und Kriegerdenkmäler

Die Funktion eines Kriegerdenkmals ist vielfältig. Es soll die Angehörigen trösten, indem es dem Tod ihrer Verwandten einen Sinn verleiht, es soll die Überlebenden auf das Vorbild der Opfer verpflichten und den Staat und seine Ideale repräsentieren. Deshalb gab es um die Aufstellung von Kriegerdenkmalen auch häufig Konflikte.

Eine große und in ganz Deutschland vertretene Zahl von Kriegerdenkmälern wurde erstmals zur Erinnerung an Kriegsteilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 errichtet. Die Denkmalsinschriften verweisen bei den bis 1945 entstandenen Denkmälern oft auf die Tugenden der gefallenen Soldaten:. Tapferkeit, Mut, Vaterlandsliebe, Treue, Opferbereitschaft, Kameradschaft und Pflichterfüllung bis in den Tod. Dagegen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg mehr die Rolle der Gefallenen als Kriegsopfer betont und dem Denkmal die Rolle eines Mahnmals für den Frieden zugedacht.

Im Zweiten Weltkrieg nahm der Anteil ziviler Opfer an den. Gesamtverlusten enorme Ausmaße an. Auch aufgrund der politischen Diskussion und des Pazifismus der Nachkriegszeit wurden Denkmäler daher zumeist nicht allein den Soldaten, sondern allen Opfern des Krieges gewidmet, wobei man überwiegend auf die Nennung der einzelnen Namen verzichtete.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit kam es vornehmlich in der sowjetischen Besatzungszone zu „wilden“ Beseitigungen von Kriegerdenkmalen ohne behördliches Mitwirken. In den ehemaligen deutschen Ostgebieten wurden nach der Flucht und Vertreibung der Deutschen nach 1945 unzählige Denkmäler geschleift oder umgewidmet.

Zur Besinnung auf gefallene Soldaten gab es in der neueren deutschen Geschichte reichlich Anlass. Nicht erst die beiden Weltkriege förderten das Gedenken an die Kriegstoten, schon der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 legte dafür den Grundstein. In den Jahren des Kaiserreichs erfüllte der Sedantag am 2. September diesen Zweck. Als inoffizieller Feiertag zur Erinnerung an den vorentscheidenden Sieg in der Schlacht von Sedan stand der Sedantag zwar immer im Zeichen eines nationalen Pathos. Doch zugleich gedachte man bei dieser Gelegenheit durch Kranzniederlegungen auch der gefallenen Soldaten.

Mit dem Untergang des Kaiserreichs nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg landete der Sedantag im geschichtspolitischen Abseits. Bereits seit dem Kriegsausbruch im August 1914 war der Sedantag nicht mehr begangen worden. Zaghafte Wiederbelebungsversuche durch die Kriegervereine nach dem Friedensschluss von Versailles scheiterten. Unbehelligt verlief nur noch 1920 die traditionelle Gedenkveranstaltung dann war an eine Fortführung nicht mehr zu denken.

Damals schlug die Stunde für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Auf nationaler Ebene wurde der Verein im Dezember 1919 in Berlin ins Leben gerufen. Das zentrale Anliegen des Volksbunds war, mit einem gesetzlich verankerten Volkstrauertag die Erinnerung an die Kriegstoten wachzuhalten. Doch mehrere Anläufe in den Jahren der Weimarer Republik verliefen im Sande, erst 1934 erhob das Dritte Reich den Volkstrauertag in den Rang eines gesetzlichen Feiertags.
Als nationaler Gedenktag konnte sich der Volkstrauertag freilich schon vorher durchsetzen, seit 1925 wurde er fast überall in Deutschland begangen. Allerdings nicht wie heute Mitte November, sondern immer am fünften Sonntag vor Ostern, also Ende Februar oder Anfang März. Dem Volksbund ging es damals vornehmlich um ein unpolitisches Totengedenken, teils sogar um internationale Versöhnung.

Seit 1952 ist der Volkstrauertag durch seine Verlegung auf den vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent in das Zeitfenster für die religiösen Totengedenktage eingebettet. Seinen Status als gesetzlicher Feiertag büßte der Volkstrauertag jetzt wieder ein.
Inzwischen geht es am Volkstrauertag längst nicht mehr nur um gefallene Soldaten. Sondern ganz allgemein um das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.

Dabei wird der Volkstrauertag mitunter auch als nationaler Gedenktag für die Toten der beiden Weltkriege und der Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Dies mißfällt der Bildungstätte Anne Frank und regt 2019 eine Neuformulierung des hessischen Feiertagsgesetzes an. Die meisten Bundesländer legten den Inhalt dieses Tages nicht genauer fest, teilte die Frankfurter Bildungseinrichtung mit. Hessen definiere den Volkstrauertag dagegen per Gesetz als „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege“. Dadurch würden die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen und gefallene Wehrmachtssoldaten im Gedenken auf eine Stufe gestellt, hieß es.