Dein Bundestagsabgeordneter kann den Lockdown beenden

Schreibe am besten gleich Deinen Bundestagsabgeordneten an (Muster):

Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für beendet erklären

Liebe(r) Herr/Frau xxx,

ich fordere Sie auf im Bundestag das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für beendet zu erklären.

Die Umstände der Corona-Infektionswelle in Deutschland habe nicht nur ich anders wahrgenommen, als dies der Bevölkerung seit Monaten in dramatisierender Weise durch die Medien und die fortwährenden, von der Sachlage her nicht gerechtfertigten Warnungen der Politik dargestellt wurde. Prognosen einzelner beratender Virologen mit Millionen schwer Erkrankten und hunderttausenden Toten in Deutschland haben sich in keiner Weise bewahrheitet.

ln den Praxen waren kaum infizierte Patienten und wenn, dann mit normalen, meist milden Verläufen einer Virusgrippe. Die Krankenhäuser waren so leer wie noch nie zuvor. Es gab keine Überlastungen von Intensivstationen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal wurden in Kurzarbeit geschickt.

Auch ich habe anfänglich die auf uns zulaufende Viruswelle als bedrohlich empfunden und konnte Verständnis für die Infektionsschutzmaßnahmen aufbringen. Mittlerwelle liegen jedoch über Monate hinweg gesicherte Erkenntnisse und Fakten dafür vor, dass diese Viruswelle nur etwas intensiver als eine gewöhnliche saisonale Grippe ist und wesentlich harmloser als z.B. die Influenza-Infektion 2017/2018 mit 27.000 Todesfällen In Deutschland eingestuft werden muss. Entsprechend der Datenlage liegt seit Monaten keine Bedrohung der deutschen Bevölkerung durch Covid-19 mehr vor.

Dies muss Anlass dafür sein, in Deutschland wieder zu einem normalen Leben zuruckzukehren – ein Leben ohne Einschränkungen, Angst und Infektionshysterie.

Ich fordere ineffektive und möglicherweise sogar schädliche Infektionsschutzmaßnahmen, wie den allgegenwärtigen Maskenzwang sogar für die Jüngsten sofort zu beenden.

Ich fordere Sie und Ihre Kollegen, wie auch ärztliche Standesvertreter auf, die tägliche öffentliche Warn- und Angstmaschinerie in Presse und Talkshows zu unterlassen – dies erzeugt eine tiefe und unbegründete Angst in der Bevölkerung!

Der Bundestag hat gem. § 5 IfSG eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Die Voraussetzungen hierfür liegen ganz offensichtlich nicht mehr vor. Ich fordere die Abgeordneten des Bundestages daher auf, diese Feststellung umgehend aufzuheben und damit die Entscheidung und Verantwortung für diesbezügliche Maßnahmen wieder dorthin zu verlagern, wohin sie gehören: In die Hand des demokratisch legitimierten Parlaments.

Bitte berichten Sie mir über Ihr Vorgehen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wähler

Ich habe heute meine nächsten Wahlkreisabgeordneten

Thomas Erndl (Deggendorf) thomas.erndl@bundestag.de

und

Alois Rainer (Straubing) alois.rainer@bundestag.de

angeschrieben.

Du kennst keinen Bundestagsabgeordneten? Suche Dir einfach ein paar aus oder schreibe alle an!

Coronapandemie beendet

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für beendet zu erklären.

Die Umstände der Corona-Infektionswelle in Deutschland haben wir anders wahrgenommen, als dies der Bevölkerung seit Monaten in dramatisierender Weise durch die Medien und die fortwährenden, von der Sachlage her nicht gerechtfertigten Warnungen der Politik dargestellt wurde. Prognosen einzelner beratender Virologen mit Millionen schwer Erkrankten und hunderttausenden Toten in Deutschland haben sich in keiner Weise bewahrheitet.

ln den Praxen waren kaum infizierte Patienten und wenn, dann mit normalen, meist milden Verläufen einer Virusgrippe. Die Krankenhäuser waren so leer wie noch nie zuvor. Es gab keine Überlastungen von Intensivstationen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal wurden in Kurzarbeit geschickt.

Auch wir haben anfänglich die auf uns zulaufende Viruswelle als bedrohlich empfunden und konnten Verständnis für die Infektionsschutzmaßnahmen aufbringen. Mittlerwelle liegen jedoch über Monate hinweg gesicherte Erkenntnisse und Fakten dafür vor, dass diese Viruswelle nur etwas intensiver als eine gewöhnliche saisonale Grippe ist und wesentlich harmloser als z.B. die Influenza-Infektion 2017/2018 mit 27.000 Todesfällen In Deutschland eingestuft werden muss. Entsprechend der Datenlage liegt seit Monaten keine Bedrohung der deutschen Bevölkerung durch Covid-19 mehr vor.

Dies muss Anlass dafür sein, in Deutschland wieder zu einem normalen Leben zuruckzukehren – ein Leben ohne Einschränkungen, Angst und Infektionshysterie.

Wir fordern ineffektive und möglicherweise sogar schädliche Infektionsschutzmaßnahmen, wie den allgegenwärtigen Maskenzwang sogar für die Jüngsten sofort zu beenden.

Wir fordern Politiker und ärztliche Standesvertreter auf, die tägliche öffentliche Warn- und Angstmaschinerie in Presse und Talkshows zu unterlassen – dies erzeugt eine tiefe und unbegründete Angst in der Bevölkerung!

Der Bundestag hat gem. § 5 IfSG eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Die Voraussetzungen hierfür liegen ganz offensichtlich nicht mehr vor. Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages daher auf, diese Feststellung umgehend aufzuheben und damit die Entscheidung und Verantwortung für diesbezügliche Maßnahmen wieder dorthin zu verlagern, wohin sie gehören: In die Hand des demokratisch legitimierten Parlaments.

Was kann jetzt jeder Deutsche tun? Rufe sofort Deinen Wahlkreisabgeordneten an und fordere ihn auf sofort mündlich und schriftlich am besten mit Medienvertretern seine Erklärung über die Beendigung der epidemischen Lage abzugeben.

Es liegt in der Hand Deines Wahlkreisabgeordneten die Geisterbahn anzuhalten!

Nur ein Teillockdown

Zugunglück in Montparnasse 1895 • public domain

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende – vorerst.

Heißt das, unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben stürzt nur halb ab? Hat der letzte Lockdown und ein halbes Jahr konsequentes Maskentragen und Abstandhalten abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen keinerlei Wirkung gezeigt?

Warum hat es bei den stark kritisierten Anti-Corona-Massendemonstrationen die bald zu 100% erwarteten Coronamassenausbrüche wohl nicht gegeben aber in den Altenheimen und Krankenhäusern, wo besondere Hygieneschutzmaßnahmen gelten und sogar Maskenbefreite Maske tragen kommt es zu massenhaften Coronaausbrüchen, die noch zu einer Schließung des ganzen Landes mit Ausgangssperren führen!

Fragen über Fragen wo sogar Spahn wegen der Fehlerquote einmal davor gewarnt hat nicht zuviele PCR-Tests zu machen.
Jetzt bitte nicht die falschen Schlüsse ziehen! Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, mit dem Wissen von heute hätte man den Einzelhandel und etwa Frisörgeschäfte nicht schließen müssen, dann ist dabei ganz wesentlich der Zusatz: „Mit dem Wissen von heute.“ Oder wie es der frühere CDU-Kurzzeitgeneralsekretär Ruprecht Polenz sagt: „Mit dem Wissen vom Montag hätte ich meinen Lottoschein anders ausgefüllt.“

Werden deshalb Einzelhandel und Frisör nicht geschlossen, wohl aber die Gastronomiebetriebe, die am meisten in Hygienekonzepte und Plexiglasscheiben investiert haben?

Sollten wir uns nicht daran gewöhnen, wie an eine ganz normale Grippe, die leider auch Todesopfer fordert. Wer Abstand halten möchte und Maske tragen möchte soll dies auch weiterhin machen ohne diskriminiert zu werden und wer sich nicht besonders vor Grippe im Allgemeinen und Corona im Besonderen, Masern oder TBC schützen möchte soll verfahren wie gehabt.

58 von 60 Coronatests „falsch positiv“

Regensburg Fußgängerzone 24.10.2020 11:00

Kann man das auf die Gesamtzahl der Positiven hochrechnen? Das würde auch die geringe Anzahl der symptomatisch Erkrankten und aktuell an Corona Versterbenden erklären und einem neuerlichen Lockdown eher widersprechen.

Andererseits war die Möglichkeit, dass mit der kalten Jahreszeit das Virus wieder viral geht vorauszusehen. Genau genommen hatten das die Fachleute vorhergesagt – und zwar ausnahmsweise ausnahmslos alle. Sind wir schon wieder einem falschen Alarm aufgesessen?

Stoppt den Stopp“ hieß es schon im April

http://youtu.be/ejeWj9pXScA

Küssen verboten

Badische Neueste Nachrichten
Karlsruhe, 25.10.2020

Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt dem Vernehmen nach im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch unter Ehepartnern, wenn im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand gehalten werden können.

„Das hat pragmatische Gründe“, erklärt Björn Weiße, der Leiter des Karlsruher Ordnungsamts.

Die Buergerplattform stellt die berechtigte Frage: „Ist dann beim Küssen Maske zu tragen oder ist Küssen generell verboten!“ Antwort steht noch aus.

10.306 Teilnehmer bei der Buergerplattform.com

Noch nicht einmal 5 Jahre am Start und schon über 10.000 Mitglieder bei der Buergerplattform.com

Ich danke für das Vertrauen und Euer Interesse an meiner Arbeit!

Melde Dich in der Bürgerplattform an und teile die Beiträge wenn sie Dir gefallen, – oder schreibe Deinen eigenen Beitrag, – oder kommentiere und diskutiere mit, – sei dabei!

http://blog.buergerplattform.com/wp-login.php?action=register5

Ohne Maske – ein Spießrutenlauf für Schwerbehinderte und chronisch Kranke

In Deutschland ist es für gesundheitlich chronisch beeinträchtigte Mitmenschen, die wegen ihrer Behinderung keine Maske tragen können ein regelrechter Spiessrutenlauf zwischen verängstigten Passanten, die einen ansprechen und denunzieren aber auch Ladeninhabern, die sich solche Störfaktoren vom Leibe halten wollen und ihnen im Namen eines „Hausrechts“ eine allgemein zugängliche Dienstleistung verweigern wollen.

Keiner weiss so recht Bescheid, möchte aber aktiv werden. Das kennt man ja auch aus der Politik, obwohl dort Millionen für externer Berater ausgegeben werden.

Da muss ich als MNS-Befreiter immer öfter richtig laut werden und auf das Antidiskriminierungsgesetz, amtlich: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). verweisen. Dabei ist es allerdings eher das Lautwerden, was den Gegenüber leiser werden läßt. Manche Betroffene können das nicht und ergeben sich der Situation.

Als MNS-Befreiter wurde ich neulich beim Autozulassen im LRA Regen von der Security nach Studium meines Attests und Auswertung der Diagnose angesprochen ich könne doch eine FFP2-Maske tragen. Ich vermag nicht zu sagen in welchem medizinischen Fachbereich der Hilfssheriff promoviert hat. Jedenfalls habe ich ich den Türsteher im Dienste des Landrats, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat, stehen lassen und meinen Weg fortgesetzt. Er hat mich ziehen lassen ohne zu kontrollieren ob ich auch die im Attest angegebene Person sei, wollte mir aber einen medizinischen Vortrag halten, den ich als unnötig, ja diskriminierend empfand.

M.E. eigentlich ein klassischer Fall nach dem Antidiskriminierungsgesetz. Ich ermuntere meine schwerbehinderten Mitmenschen, bei ähnlich gearteten Angriffen gegen die körperliche Unversehrtheit ihrer Person, wie zum Beispiel Maskenzwang oder Hausverbot in Geschäften und Restaurants den Schutz des Antidiskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen, denn dazu ist es ja da. Man darf das nicht wie eine Anzeigenempfehlung des Landratsamtssprechers Heiko Langer verstehen. Das hat mit Denunziation nichts gemein.

Man kann eine Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verlangen:

Online

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Beratung_Moeglichkeiten/Formular/Formular1_node.html

Weitere Kontaktmöglichkeiten

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

oder direkt gem. § 21 AGG die Beseitigung einer zivilrechtlichen Benachteiligung und Schadensersatz, wie auch eine Art „Schmerzensgeld“ nach § 19 AGG gem. § 21 AGG geltend machen. Das kann dem Geschäftsinhaber schnell einige Tausend € kosten.

Vor der Erhebung einer Klage, mit der Ansprüche aus § 21 AGG durchgesetzt werden sollen, muss in einigen Bundesländern von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden sein, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. In Bayern ist nach Art. I Nr. 3 Bayerisches Schlichtungsgesetz ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Ansprüche aus § 21 AGG obligatorisch. Außerdem gilt eine relativ kurze Verjährungsfrist von 2 Monaten.

Laßt 100 Menschen auf diesem Wege zu ihrem Recht kommen, dann ist ein Ende der Maskenpflicht bald in Sicht.