„Der Asylbewerber Jeffrey Omorodion hätte das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eigentlich nicht wieder betreten dürfen. Gemäß dem Aufenthaltsgesetz war gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden. Der 39 Jahre alte Mann aus Nigeria hatte beim Versuch einer Abschiebung die Polizei mit einem langen Messer bedroht, den ersten Asylantrag hatte er in Frankreich gestellt. Doch der nigerianische Asylbewerber hielt es mit seiner Frau und seinen zwei Kindern nur eine Nacht in Toulouse aus, seitdem lebt er wieder im baden-württembergischen Pforzheim. Bei seiner Wiedereinreise kontrollierte die Bundespolizei ihn nicht, was nicht außergewöhnlich ist, denn regelmäßige Grenzkontrollen gibt es an der deutsch-französischen Grenze nicht.“ – Wofür hat dann eigentlich Herr Seehofer gekämpft? Und warum bekommen Personen mit Einreise- und Aufenthaltsverbot bei uns Geld vom Sozialamt? Fragen über Fragen…
Eine Antwort auf „Abgeschobene Asylsuchende können wieder nach Deutschland einreisen“