Ist sogar im BayernWLAN Russland sanktioniert?

Regensburg: Sicher, unbegrenzt und ohne Passwort surfen für jedermann, auch für Studierende und Wissenschaftler

Seit März 2017 kann an der Universität und dem Universitätsklinikum in Regensburg kostenlos, rund um die Uhr, ohne Begrenzung, sicher und mit Jugendschutzfilter im Internet gesurft werden – dank BayernWLAN. Die Uni und die Uniklinik stellen hierfür ihre derzeit 285 bzw. 100 Hotspots für das BayernWLAN zur Verfügung, die bisher nur intern genutzt wurden“, teilte Finanz- und Heimatstaatsminister Dr. Markus Söder anlässlich der Freischaltung der Hotspots gemeinsam mit Finanzstaatssekretär Albert Füracker sowie dem Präsidenten der Universität Regensburg, Prof. Dr. Udo Hebel, und dem Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums, Prof. Dr. Oliver Kölbl, am Freitag (10.3.2017) in Regensburg mit.

Naja unbegrenzt sieht anders aus! Leider ist wohl auch hier Russland sanktioniert bzw. besteht ein „virtueller eiserner Vorhang“. Man kann über das BayernWLAN zwar allerlei nicht jugendfreie Sauereien auf Facebook ansehen jedoch nicht auf das recht gesittete russische Facebook-Pendant www.vk.com zugreifen. Vermutlich erfolgt hier über die Jugendschutzfunktion eine Sperre. Wehrt Euch am 14.10.2018 bei der Wachablösung dagegen.

http://www.facebook.com/events/806494946216052/

www.Buergerplattform.com

„Täter suchen stets Opfer – keine Gegner!“

Angela Merkel versprach „alles Menschenmögliche“ zu unternehmen, um weitere terroristische Anschläge zu verhindern und auch Horst Seehofer hat sich positioniert: Bayern werde sich mit aller Härte und mit aller Entschlossenheit dem Terror entgegenstellen und „alles Menschenmögliche tun“, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Alles, was notwendig sei, werde finanziert und es sei erst einmal wichtig, „alles zu denken“. Und auch das stammt von der Bundeskanzlerin: „Die Menschen dürfen von uns verlangen, dass wir das Menschenmögliche tun, um ihre Sicherheit zu gewährleisten“ (aus der Bundestagsrede vom 7. September 2016).

Dann sollten wir tatsächlich auch einmal in alle Richtungen denken. Und formulieren wir doch hierzu gedanklich einen Ausspruch von Angela Merkel ein wenig um: „Wir werden nicht zulassen, dass technisch (politisch) manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt.“

DIE WELT hat am 15.07.16 einen interessanten Artikel veröffentlicht, in dem es u.a. heißt: „Stoppen kann man diese Attentate folglich nur auf zweierlei Weise: Am besten ist es, die Terroristen durch geheimdienstliche Informationen schon im Vorfeld zu identifizieren und dingfest zu machen. Misslingt dies, dann können auch die Attentäter in Israel nur – wie in Nizza – durch den Einsatz von Schusswaffen gestoppt werden.

Sehr oft sind das aber nicht Polizisten im Dienst, sondern bewaffnete Zivilisten oder Soldaten auf Urlaub, die sich zufällig vor Ort befinden. Das ist der Grund, weshalb man in Israel viel leichter einen Waffenschein bekommt und man in den Straßen, Caféhäusern oder Kinos viel öfter bewaffnete Beamte oder Zivilisten sieht als in Europa. In Israel ist es heute sehr unwahrscheinlich, dass ein Terrorist mehr als zwei Kilometer in seinem Todesfahrzeug zurücklegen kann – ohne vorher von jemandem mit einer Schusswaffe gestoppt zu werden.“

Jim Wagner, US-amerikanischer Polizeibeamter, SWAT-Mitglied und Personenschützer legt sich ebenfalls fest: „Täter suchen stets Opfer – keine Gegner!“

Auf Initiative des sozialdemokratischen Innenministers der Tschechischen Republik, Milan Chovanec soll seinen Landsleuten erlaubt werden, im Falle einer Gewalttat private Waffen einzusetzen.

Ihm ist offensichtlich bewusst, dass die Sicherheitskräfte selten die Möglichkeit haben, in derartigen Situationen rechtzeitig und vor allem effektiv einzugreifen. „Um Schaden abzuwenden“ sollten daher Bürger das Recht haben, sich mit ihren eigenen Waffen selbst z.B. gegen Terroristen zur Wehr zu setzen. Betont wird, dass „der Waffengebrauch… demnach zum eigenen Schutz, zum Schutz der Mitbürger sowie des Eigentums und der öffentlichen Sicherheit erfolgen“ darf.

Dass sich „die Einsatzkräfte leider nicht immer in direkter Näher zum Tatort befinden“, hat eine Sprecherin der Kölner Polizei betont (KÖLNER STADT-ANZEIGER, 22. August 2017). Dies sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière offensichtlich auch längerfristig, denn er hat geäußert „das Problem bestehe darin, die offenen Stellen (Anm.: bei den Sicherheitsbehörden) mit qualifizierten Bewerbern zu besetzten“ (KÖLNER STADT-ANZEIGER, 30. Mai 2017).

Und wie soll man in diesem Zusammenhang die Worte des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, werten („viele Antworten auf den Terror könnten nicht allein von den Sicherheitsbehörden, sie müssten von der Gesellschaft gegeben werden“ in: KÖLNER STADT-ANZEIGER, 30. Mai 2017)?

Wenig zielführend sind Worte wie „Stopp Polizei“ und auch die Warnung „Stehen bleiben oder ich schieße“ wird wohl von entsprechenden Kreisen nicht ernst genommen: „Auch dies veranlasste den Täter nicht zum Stehenbleiben, woraufhin der Polizist einen Warnschuss in die Luft abgab. Daraufhin blieb der Mann stehen und konnte so vorläufig festgenommen werden.“

Es gibt in Deutschland 1,4 Millionen legale Besitzer von Schusswaffen (lt. NWR, zitiert nach FOCUS 28.12.2012). Wenn man nun (willkürlich festgelegt!) 400.000 Altbesitzer abzieht, bleiben noch immer 1 Million Menschen übrig, die besser als die allermeisten Polizeibeamten mit der Schusswaffe umgehen können! Zudem handelt es sich dabei um einen Personenkreis, der in Kriminalstatistiken traditionell unterrepräsentiert ist und der zudem mehr überwacht wird als alle anderen Bevölkerungsgruppen (übrigens beides einschließlich von Angehörigen der Sicherheitsorgane!).

Diesen Bürgern unseres Landes das Führen von Schusswaffen zu erlauben, würde die Sicherheitslage auf jeden Fall verbessern: In der Situation der akuten Bedrohung helfen nämlich weder das Grundgesetz, noch das Strafgesetz, noch das Nationale Waffenregister, noch das SEK, noch das Mitleid der Umstehenden, noch die beweismittelsichernde Polizei, noch die anklageerhebende Staatsanwaltschaft, noch der verurteilende Richter, noch der Nachruf in der Presse, noch der Film auf Youtube, noch der Appell an den/die Angreifer: „Sei(d) doch vernünftig“.

In einer solchen Situation hilft nur die eigene Wehrhaftigkeit (siehe oben: Israel bzw. Jim Wagner).

Dazu bedarf es nicht einmal einer Gesetzesänderung sondern nur der Verordnung, jedem/r Bürger/in aus dem angesprochenen Personenkreis auf Antrag einen Waffenschein auszustellen. Damit wird im Grunde genommen nur die Situation hergestellt, wie sie bei der Jagdausübung bereits üblich ist: Bei der Jagd sowie auf dem Weg dorthin und zurück dürfen Zivilpersonen Schusswaffen führen. Hat man je von einem Missbrauch gehört oder gelesen?

Nun wird mit Sicherheit Protest laut aus den Kreisen, die jahrzehntelang wider besseres Wissen (und mangels echter Lösungen) die Reglementierung legaler Waffenbesitzer als Mittel zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität und des Terrorismus kultiviert haben (siehe hierzu auch die EU-Waffengesetzinitiative) und/oder die das Recht auf freie Selbstentfaltung eines Gewalttäters höher schätzen als das seiner Opfer auf Unversehrtheit und/oder die schlichtweg ihr Privileg auf Waffenführen nicht mit dem Bürger teilen wollen.

Die (eher vorgeschobene) Sorge, dass die gesamte Bevölkerung nach einer solchen Gesetzesänderung bewaffnet herumläuft und bei Kleinigkeiten wie z.B. Parkplatzstreitigkeiten zur Waffe greift oder aber dass bewaffnete Bürger in Konfliktlagen (Überfall, Amoklage) unkontrolliert schießen, ist – wie Israel und auch der defensive Waffengebrauch in den USA durch lizenzierte Waffenträger hinlänglich belegen – nicht berechtigt. Es hat sich gezeigt, dass lediglich ein kleiner Teil der Personen, die einen Waffenschein nach dem genannten Kriterien erhalten können, diesen auch tatsächlich beantragt (in der Tschechischen Republik 3%, in den USA 10%).

Zudem werden waffentragende Bürger auch alles daran geben, ihre Schusswaffen nicht zu verlieren, da ihnen – anders als beim Verlust einer Dienstwaffe durch einen Polizeibeamten – sofort und unmittelbar die Aberkennung ihrer Zuverlässigkeit droht.

Um es klar und eindeutig zu machen:

Die Erlaubnis des Waffenführens durch legale Waffenbesitzer (Sportschützen, Jäger, Sammler) stellt keinen Angriff auf das „Gewaltmonopol des Staates“ dar, denn es geht hier nicht um Straftatenverfolgung oder –ahndung, sondern lediglich um die Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Rechtes auf Notwehr und Nothilfe. Insofern ergänzt privater Waffenbesitz das staatliche Gewaltmonopol subsidiär im Vorfeld und in der Fläche. Es wird damit weder eine „Hilfs-“ oder „Wachpolizei“ mit hoheitlichen Aufgaben noch eine „Bürgerwehr“ mit gezieltem Aufgabenbereich etabliert. Es handelt sich auch nicht um Lynchjustiz, da es nur um die Gefahrenbeseitigung in ihrer akuten Situation und nicht um Racheakte geht. Private Waffen werden somit nicht repressiv (strafvergeltend), sondern ausschließlich präventiv (straftatvermeidend) eingesetzt.

Mit dem deutschen Waffengesetz wurde jahrzehntelang konsequent vorgebaut, dass jemand das Recht auf Notwehr und Nothilfe wahrnehmen kann. Darum darf auch in Deutschland niemand in einer existenzgefährdenden Bedrohungssituation auf die Hilfestellung z.B. durch eine/n Sportschützen/in (oder Jäger/in oder Waffensammler/in) hoffen, selbst wenn diese/r momentan am richtigen Ort sein sollte. Dieser gesetzlich verankerte fürsorgliche Schutz für Rechtsbrecher stellt schon eine bemerkenswerte Errungenschaft der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft dar, in dessen Folge viele friedliche Bürger ihr Leben lassen mussten (lt. WEISSER RING sterben jährlich durchschnittlich 450 Menschen durch Verbrecherhand; man stelle sich vor, nur 1/3 davon hätten sich zu Wehr setzen können oder eine/n Beschützer/in gefunden …).

Werden terroristische Gewalttaten durch die Erlaubnis für legale Waffenbesitzer, ihre Schusswaffen führen zu dürfen, vollkommen verhindert?

Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.

Aber es besteht die große Chance (siehe z.B. die Bluttat des Angreifers mit der Axt im Regionalzug nach Würzburg), den Amoklauf zu stoppen und so größeren Schaden zu verhindern. Wobei „Schaden“ die Umschreibung ist für Todesopfer und (schwer-)verletzte Bürger! Man sollte bedenken, dass in den USA und in Israel viele Amokläufe durch bewaffnete Bürger im Frühstadium beendet werden konnten und dass die letzten Bluttaten in den USA in „waffenfreien Zonen“ (wie die Bundesrepublik Deutschland eine ist …) stattgefunden haben! So forderte Ende 2015 der Jerusalemer Bürgermeister Nir Barkat, welcher regelmäßig zum Selbstschutz eine Schusswaffe trägt, andere Israelis auf, sich ebenfalls zu bewaffnen, da man damit einen Beitrag für mehr Sicherheit in der Stadt leiste.

Werden andere Gewalttaten durch die Erlaubnis für legale Waffenbesitzer, ihre Schusswaffen führen zu dürfen, verhindert?

Mit großer Wahrscheinlichkeit schon.

Zur Zeit ist es in Deutschland ziemlich risikolos, einen gewaltsamen Übergriff auf Mitmenschen zu verüben. Es ist daher zu erwarten, dass einige (viele?) Gewalttäter verunsichert werden, da sie mit der Erlaubnis des Waffenführens durch legale Waffenbesitzer das Risiko nicht mehr abschätzen können, einem wehrhaften Opfer zu begegnen. Ein gestiegenes Risiko für das eigene Wohlergehen wirkt nämlich in vielen Fällen deeskalierend. Der Schutzwert der hochgelobten Überwachungskameras ist dagegen zu vernachlässigen.

Wie groß ist das Risiko, wenn legale Waffenbesitzer Schusswaffen führen dürfen?

Eine Statistik gibt schon jetzt die Auskunft, dass dieses Risiko „statistisch fast bei Null Prozent“ liegt. Ähnliche Erfahrungen konnte man – s.o. – in Bezug auf die Jagdausübung bzw. in allen Ländern sammeln, die solche Statistiken führen. Ein weiterer Hinweis: Der Jagdschein galt bis 1972 gleichzeitig auch als Waffenschein – d.h. man durfte seinerzeit als Jäger auch unabhängig von der Jagd eine Kurzwaffe führen. Den heute gültigen Passus „nur im Zusammenhang mit der Jagd“ gibt es erst seit der Waffenrechtsverschärfung 1973. Hat die damalige Regelung etwa zu Schießereien, Lynchjustiz oder Straßenkämpfen geführt? Durchaus bemerkenswert: die furchtbaren Amokläufe in Deutschland haben sich erst ereignet, nachdem Jäger nicht mehr überall und zu jeder Zeit eine Schusswaffe führen durften.

Können Rechtsbrecher so legal an Schusswaffen kommen?

Kaum. Die derzeitige Überwachungspraxis ist derart engmaschig, dass kritischen Personen der legale Zugang zu Waffen nicht möglich sein wird. Und wenn doch? Im Nachwort eines Buches von ca. 1975/76 stellte der Autor H.-J. Stammel schon damals klar: „Lieber soll ein Verbrecher Waffen tragen dürfen, als daß neunundneunzig Gerechte wehrlos sein müssen.“

Wollte man in Deutschland nicht „alles Menschenmögliche tun“, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten sowie „alles denken“?

Mit der Erlaubnis des Waffenführens durch Sportschützen, Jäger und Sammler liegt ein erfolgversprechender Ansatz vor, der zudem ohne nennenswerten Finanzaufwand umzusetzen ist – und neben der verbesserten Sicherheitslage den positiven Effekt nach sich zieht, dass der legale Waffenbesitzer nicht länger als Sündenbock für eine verfehlte Sicherheitspolitik herhalten muss, sondern sich als Teil der Lösung eines drängenden Problems verstehen darf: Also ein Mittel gegen die immer mehr um sich greifende „Staatsverdrossenheit“, die man mit Parolen wie „Wir schaffen das!“ nicht wegreden kann.

Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat vor dem Hintergrund der angespannten Lage in Deutschland weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürger angekündigt. Er prüfe nun, was noch erforderlich sei und werde „bald Vorschläge dazu machen“. Eine erste und ebenso einfache wie effektive Maßnahme wäre es, dem Bürger den gesetzlich erlaubten Selbstschutz auch zu ermöglichen.

Der Todesopfer unter der friedlichen Bevölkerung gibt es mittlerweile nämlich genug …

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