Es entspricht nicht meinen Interesse, alle Bürgerkriegsflüchtlinge und alle Migrationsinteressierten der Welt aufzufordern, zu uns zu kommen und gleichzeitig die Polizei anzuweisen, niemanden an der Grenze abzuweisen. Indem Frau Merkel gegenüber der Rheinischen Post betonte, „Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte kennt keine Obergrenze; das gilt auch für die Flüchtlinge, die aus der Hölle eines Bürgerkriegs zu uns kommen“ und indem ihr Innenminister die Weisung nach § 18 Absatz 4 Nr. 2 AsylG erteilt hat, unsere Grenzen nicht zu schützen, hat sie eben das zu verantworten. Die Signale Merkels nach Deutschland zu kommen wurden über die Medien kommuniziert.
Nahezu alle Fremdlinge reisen aus sicheren Drittstaaten ein und sind daher nicht an Leib und Leben bedroht. Ihre Einreise ist aus humanitärer Perspektive unnötig und steht in Widerspruch zu Artikel 16 des Grundgesetzes und §18 des Asylgesetzes. Sie ist damit faktisch illegal und nur deshalb möglich, weil die Bundesregierung sich in einem beispiellosen europäischen Alleingang entschieden hat, den Vollzug geltenden Rechts auszusetzen. Erstmals seit der Gründung der Bundesrepublik befinden wir uns damit in einer Situation schwerwiegenden Staatsversagens. Anweisungen der Exekutive, die durch kein Gesetz und kein Parlament legitimiert sind, werden „von oben nach unten durchgereicht“ und letztlich von Städten und Gemeinden wie nicht zuletzt auch Filderstadt umgesetzt. Die Situation erinnert an die Weimarer Republik, und ihr muss Einhalt geboten werden, bevor die Entwicklung endgültig unumkehrbar wird!
Die „Obergrenze“ von „200 000“ ist keine Obergrenze. Man kann das als 200 000 Zusätzliche verstehen!
All diese Vorgänge verstoßen nicht nur gegen unsere Verfassung, gegen Verträge und gegen Gesetze. Sie verstoßen in erster Linie gegen die Pflicht der Kanzlerin, unserem Wohl zu dienen.
Mittlerweile sind Gelder gebunden, die bis zu einem Drittel des Bundeshaushalts entsprechen. Damit könnte man eine Familienpolitik für Deutsche Familien auf die Beine stellen, die uns helfen würde das angestammte Deutsche Volk nicht nur Fortbestehen zu lassen sondern zu mehren.
Die Entwicklung, dass in manchen Deutschen Kindergärten und Schulklassen kaum mehr Deutsch gespochen wird kann man durch höhere Nachwuchsraten angestammter Deutscher entgegenwirken.
Um weiteren Schaden für das Deutsche Volk zu vermeiden muss entweder die Bundeskanzlerin sofort zurücktreten oder aber der Deutsche Bundestag leitet die Ablösung ein, indem er der Bundeskanzlerin das Mißtrauen dadurch ausspricht, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.
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muss weg
Bitte setzt Euch PERSÖNLICH für die Initiierung des konstruktiven Misstrauensvotums gemäß Art. 67 GG ein.
Schreibe gleich deinen Wahlkreisabgeordneten an und fordere ihn auf der Bundeskanzlerin das Misstrauen auszusprechen und frage nach was sich tut.
Schreibe gleich deinen Wahlkreisabgeordneten an (bitte anklicken)