Freude über Bin Ladens Tod – darf man sich auch über eine mögliche Todesstrafe für Bin Ladens mutmaßlichen ehemaligen Leibwächter Sami A. freuen?

Kanzlerin Merkel versuchte im Mai 2011, ihre Formulierung nach der Tötung Bin Ladens über ihren Sprecher zu erklären: „Das Motiv ihrer Freude war der Gedanke: Von diesem Mann wird nun keine Gefahr mehr ausgehen.“

Sami A. wurde vom Deutschen Staatsfragment nach Tunesien abgeschoben. Gleich nach der Ankunft wurde er in Untersuchungshaft genommen. Dort werde er verhört, teilte ein Sprecher der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft in Tunis mit. A. sei in Tunesien aktenkundig und seit Januar wegen Terrorverdachts zur Fahndung ausgeschrieben. „Dieser Fall betrifft die Justiz Tunesiens, das ein souveräner Staat ist“, betonte der Sprecher.

In Tunesien wird die Todesstrafe nur noch in Ausnahmefällen verhängt. Vor allem dann, wenn die Öffentlichkeit über ein bestimmtes Verbrechen entsetzt ist. Seit 1992 ist in dem Land kein Todesurteil mehr vollstreckt worden.

http://youtu.be/ff-ewCeJOmM

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