ich freue mich, Sie auf eine von Repgow erstrittene einstweilige Verfügung gegen Facebook hinweisen zu können.
Der Fall gibt auch für viele andere Verfahren juristisch eine Menge her, weil er sehr viele wesentliche Rechtsfragen in diesem Sinne beantwortet.
Große Klatsche für Facebook – LG Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung