Also in diesem Fall sollte man nochmal Gnade vor Recht walten lassen. Sicher wird sich auch hier ein Richter finden, der den Mann entsprechend ‚kultursensibel‘ aburteilt. Dass kann man nun wirklich von keinem verlangen, innerhalb von 15 Jahren Aufenthalt in Deutschland, bereits mitbekommen zu haben, dass man Frauen hierzulande nicht ungefragt in der Öffentlichkeit misshandeln sollte.
Andere Länder andere Sitten.