Badische Neueste Nachrichten
Karlsruhe, 25.10.2020
Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt dem Vernehmen nach im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch unter Ehepartnern, wenn im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand gehalten werden können.
„Das hat pragmatische Gründe“, erklärt Björn Weiße, der Leiter des Karlsruher Ordnungsamts.
Die Buergerplattform stellt die berechtigte Frage: „Ist dann beim Küssen Maske zu tragen oder ist Küssen generell verboten!“ Antwort steht noch aus.