Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf – bitte teilen!

Vor dem Amtsgericht Meldorf sind die Eltern eines Schülers angeklagt, der sich weigerte, mit seiner „Erdkunde“- Klasse am Islam-Unterricht in einer Moschee teilzunehmen. Die Anklage lautet auf ´Schulschwänzen´ und wirft grundsätzliche Fragen auf:

  1. Darf der Staat Schüler zum Besuch einer Moschee zwingen?
  2. Liegt ein Verstoß gegen das Schulgesetz vor, der mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden darf?
  3. Welche Rolle spielen Grundrechte wie das Erziehungsrecht der Eltern (Art 6 und 7 II GG) und die „negative Religionsfreiheit“ (Art 4 GG)?
  4. Wer hat Recht und Gesetz missachtet: Die Eltern? Oder die Schulleitung, der Landrat und die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung der Eltern drängen?

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