Tagesschau.de 16.02.2018 15:03 Uhr
Der AfD-Politiker Poggenburg hat in seiner Aschermittwochsrede Türken unter anderem als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ bezeichnet – und damit viel Empörung geerntet. Jetzt mahnt der AfD-Vorstand den Politiker ab.
Ich finde diese Abmahnung oder gar Verfolgung nicht richtig! Eine staatsanwaltliche Prüfung wäre m.E. sogar mangels Anfangsverdachts nicht angebracht.
Ein sehr einfaches sofort mögliches Mittel das zu klären wäre eine Nachfrage: „wie darf ich das verstehen?“
Diese Begriffe bezeichnen für sich genommen ehrbare Berufe und können daher im Gegensatz zu den Hetzbegriffen „Köterrasse“, „Mischpoke“ oder „Pack“ keine objektiv beleidigende Wirkung haben.
Sogar in Bayern gibt es Kameltreiber. Konstantin Klages hat einen exotischen Beruf: Der 24-Jährige verdient sein Geld mit Kamelreittouren durch Oberbayern.
Schon als 14-jähriger Knabe organisierte er nachmittags und an Wochenenden die ersten Ausritte auf den Tieren. Ein Ferienjob sei das lange gewesen, sagt Konstantin. „Ich hätte nicht gedacht, dass ich mal hauptberuflicher Kameltreiber werde…
Quelle: FAZ
Im Allgemeinen wird der Beruf des Kameltreibers jedoch eher in türkisch/arabischen Regionen verortet.
Nicht ganz ernst nehmen sollte man die Erklärungen von Stupidedia und Kamelopedia
Ähnlich verhält es sich mit dem Kümmelhändler: in ganz Nieder-Österreich gab es von 1855 – 1866 laut der von der Handels- und Gewerbekammer in Wien herausgegebenen Statistik für Volkswirthschaft nur einen Kümmelhändler.
Im Allgemeinen wird der Beruf des Kümmelhändlers wohl auch eher in türkisch/arabischen Regionen verortet.
So war Poggenburgs Nutzung der Berufbezeichnungen wohl eher in der räumlichen Zuordnung zu sehen. Die Nennung von ehrbaren Berufen kann nie eine Beleidigung darstellen!
Er hätte auch die Dattelverkäufer und Moscheenfensterputzer benennen können.
Aktualisierung: 08. März 2018
André Poggenburg will den Vorsitz der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt Ende des Monats aufgeben. Auch als Landesvorsitzender wolle er zurücktreten, teilte der AfD-Fraktionsvorstand in Magdeburg mit. Den Schritt habe Poggenburg damit begründet, „Druck von Partei und Fraktion“ nehmen zu wollen.
In einer persönlichen Erklärung, die Poggenburg nach Bekanntwerden seines Rücktritts veröffentlichte, beklagt er, es habe „enormer medialer Druck“ geherrscht. „Ich persönlich kann diesem Druck problemlos begegnen, möchte diesen aber von den Mitgliedern, Fraktionskollegen und Parteifreunden abwenden.“ Gleichzeitig äußert er die Absicht, weiter Mitglied im Fraktionsvorstand zu bleiben; dies sei ihm auch angeboten worden. Auch zu einem späteren Zeitpunkt stünde er „für weitere Aufgaben zur Verfügung“.
Aktualisierung 5. Juni 2018:
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Poggenburg ein
Weder strafbare Volksverhetzung noch Beleidigung: André Poggenburgs türkenfeindliche Rede ist aus Sicht der Dresdner Justiz von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Ermittlungen gegen André Poggenburg eingestellt. Dabei ging es um die Rede des früheren Landes- und Fraktionschefs der AfD in Sachsen-Anhalt beim politischen Aschermittwoch in Nentmannsdorf in Sachsen. Laut der Staatsanwaltschaft sind seine Äußerungen über Deutschtürken weder als strafbare Volksverhetzung noch als Beleidigung einzuordnen.
Quelle: dpa