„Der begeisterte Selbstmord“ – eine Erklärung von Dr. Josef Thoma
München im Oktober 2021
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für rechtswidrig erklärt. Auch bescheinigen die Richter Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild:
„Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war“. (Aktenzeichen: 20 N 20.767)
Die Ausgangssperre habe gegen „das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen und sei deshalb unwirksam gewesen. Die Richter bezweifelten die Eignung der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz und darüber hinaus stellten sie fest, dass „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“ sei.
Es geht hier um Verhältnismäßigkeit, bzw. die mangelnde Verhältnismäßigkeit, wie es die Maßnahmenkritiker von Anfang an der bayerischen Landesregierung vorwarfen. Ministerpräsident Söder hat stets die Position des Scharfmachers und Maßnahmenüberbieters eingenommen. (Man möge sich nur an die Diskussion erinnern, ob ein Bürger noch auf einer Parkbank verweilen dürfe oder ständig in Bewegung bleiben müsse. Das erinnert bald an einen Hofgang in einer Bayerischen Justizvollzugsanstalt) Augenscheinlich versuchte der bayerische Ministerpräsident die Regelungen der anderen Bundesländer zu übertreffen, – auf evidenzbasierte Entscheidungen wurde anscheinend kein Wert gelegt.
Auch aus diesem Grund unterstützt die Buergerplattform das „Bündnis Landtag abberufen“. Wir in Bayern benötigen wieder eine Regierung, die sich an den Bedürfnissen der Bürger ausrichtet und ein Parlament, das diese Regierung kontrolliert und hinterfragt, statt willfährig abzunicken, was der Ministerpräsident beschließt.
Alle demokratischen Kräfte sind deshalb aufgefordert, klare Signale zu senden, um wichtige Entscheidungen in diesem Land wieder am Wohl der Bürger auszurichten und das Land aus dem Würgegriff der CSU, mit seinem Ministerpräsidenten an der Spitze, zu befreien.
Markus Söder gilt als Hardliner in der Corona-Politik. Er war auch maßgeblich an der FFP2-Maskenpflicht beteiligt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch diese Maßnahme für rechtswidrig erkannt wird.
Mit der 2g-Regelung werden seit Anfang November 2021 eine überwältigende Zahl gesunder Mitbürger vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, – eine weitere Verletzung von Menschenrechten?
2 Antworten auf „Begeht die Bayerische Staatsregierung fortgesetzte Verbrechen gegen die Menschlichkeit?“