Im Prozess gegen führende Vertreter der als rechtsextrem geltenden Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) sind alle 17 Angeklagten in zentralen Anklagepunkten freigesprochen worden. Das Landgericht Graz lehnte eine Verurteilung wegen Verhetzung sowie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ab. Beide Anklagepunkte entbehrten der nötigen Grundlage, hieß es.