„Mauermörderpartei“

In den Jahren 1961 bis 1989 haben mehr als 100 000 DDR-Bürger versucht über die Grenze in die Bundesrepublik oder über die Mauer nach Westberlin zu gelangen. Nach offiziellen Angaben sind mehr als 600 von ihnen sind dabei umgekommen. Sie wurden von Grenzsoldaten erschossen, sind in Gewässern ertrunken oder haben andere tödliche Unfälle erlitten. Zudem in diese Zahl eingerechnet sind Republikflüchtige, die Selbstmord begingen, als sie erwischt wurden. Die Zahl der Toten allein an der Berliner Mauer wird auf mindestens 138 beziffert.
Fast 30 Jahre ist es nun schon her, dass sich die Ostdeutschen vom Joch des Kommunismus befreit und damit dem Dasein der SED als Einheitspartei ein Ende bereitet haben. Seitdem hat sie sich mehrmals umbenannt – zuletzt in „Die Linke“.

Wo ist die Straffreiheit für die Bezeichnung „Mauermörderpartei“ gelegt? Gibt es da ein Leitsatzurteil?

2 Antworten auf „„Mauermörderpartei““

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