+++Eklatantes Versagen in Vollendung: Abgeschobenen steht die Tür nach Germoney weiterhin offen!+++
Das BAMF entschied 2017 über 129.251 Asylanträge von Afrikanern. Bei 86.913 war die Entscheidung negativ. Das Bundesamt lehnte die Anträge also als unbegründet ab oder stellte das Verfahren ein – beispielsweise weil ein anderer EU-Staat zuständig war. In alle 55 afrikanischen Staaten zusammengenommen, gab es aber 2017 nur 3270 Abschiebungen oder freiwillige Ausreisen infolge einer Ausreiseaufforderung.
Demnach führt nur etwa einer von 25 negativen Asylbescheiden zur Heimkehr von Afrikanern.
Im Umkehrschluss bedeutet dies eine Quote von 24 zu 1 für die afrikanischen Glücksritter, die höchst selten echte Fluchtgründe vorweisen können. Die Aussicht, vom deutschen Steuerzahler lebenslang versorgt zu werden und zudem regelmäßig Geld in die Heimat überweisen zu können, wirkt wie ein Magnet – Merkel sei „Dank“!
Und das ist längst nicht alles. Falls die Abgeschobenen wieder nach Deutschland kommen möchten, ist auch das möglich: Selbst wenn sie dann in eine der vier stationären Grenzkontrollen in Bayern geraten sollte und die Bundespolizisten per Fingerabdruck sehen würden, dass sie Asylanträge in anderen EU-Staaten laufen haben, dürften sie nicht zurückgewiesen werden. Zurückweisungen hatte die Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Migrationskrise der Bundespolizei für alle Schutzsuchenden untersagt. Bis heute hält sie an dieser Entscheidung fest – eklatantes Regierungsversagen in Vollendung!
Horst Seehofer als neuer Innenminister könnte die Herrschaft des Unrechts (seine eigenen Worte) übrigens unverzüglich per Anweisung an die Bundespolizei beenden. Allein, er tut es nicht.
Eine Antwort auf „Ohne Ausweis rein, aber nie wieder raus!“