Das Grundgesetz geht vom “Deutschen Volk” aus. Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und hat wortwörtlich verfügt:
“Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.“
(Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)
Vor diesem Hintergrund kann man sich die Frage stellen ob die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit und des Hochverrats an Deutschland erfüllt. Ist es ein Ausmaß des Erfolges der 68er in der Öffentlichkeit und in der Justiz, daß sich dessen noch kein Generalbundesanwalt angenommen hat?
Ich wünsche höhere Hürden für eine Vergabe der Deutschen Staatsbürgerschaft. Damit soll auch gewährleistet werden, dass ein hoher Anteil der Deutschen Soldaten und Polizisten noch deutsche Wurzeln hat. Eine Staatsangehörigkeit sollte die ersten 10 Jahre nur auf Probe vergeben werden!
Die meisten Deutschen wünschen keinen Aufenthalt von ausländischen Gewalttätern auf unserer Heimaterde. Noch sind wir deutschstämmigen in unserem Heimatland die Überzahl! Schafft deshalb im Bundestag sofort die gesetzlichen Bestimmungen im AufenthG und AsylG, wonach ausländische Straftäter nach einem einfachen nicht rechtsmittelfähigen Gerichtsbeschlus sofort abgeschoben werden können und Straftäter, die die Deutsche Staatsangehörigkeit unter 10 Jahren innehaben, diese verlieren.
Bitte teilt das überall und drückt damit aus, dass Deutschland deutsche Wurzeln behalten soll!
Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes ist Verfassungsauftrag!
Eine Antwort auf „Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes ist Verfassungsauftrag!“