Vor dem Amtsgericht Meldorf sind die Eltern eines Schülers angeklagt, der sich weigerte, mit seiner „Erdkunde“- Klasse am Islam-Unterricht in einer Moschee teilzunehmen. Die Anklage lautet auf ´Schulschwänzen´ und wirft grundsätzliche Fragen auf:
- Darf der Staat Schüler zum Besuch einer Moschee zwingen?
- Liegt ein Verstoß gegen das Schulgesetz vor, der mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden darf?
- Welche Rolle spielen Grundrechte wie das Erziehungsrecht der Eltern (Art 6 und 7 II GG) und die „negative Religionsfreiheit“ (Art 4 GG)?
- Wer hat Recht und Gesetz missachtet: Die Eltern? Oder die Schulleitung, der Landrat und die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung der Eltern drängen?