Wie lange wäre der Dr. Specht heute wohl noch Lehrer? Das lief Ende der 1990er Jahre noch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. knapp 2 Minuten Aufklärung über „Sprachpolizei„, „political correctness“ und „Negerküsse„.
Ab HEUTE beginnt eine neue, zusätzliche Migrationswelle nach Deutschland zu rollen.
Ab HEUTE beginnt der Familiennachzug für »Flüchtlinge«
Ab HEUTE beginnt eine neue, zusätzliche Migrationswelle nach Deutschland zu rollen. Der Familiennachzug beginnt. Tausend angebliche Verwandte dürfen pro Monat nach Deutschland einreisen. Geprüft werden die Familienverhältnisse anscheinend nicht. Den Botschaften in den Herkunftsländern liegen bereits jetzt 28.000 Terminwünsche zur Einreise vor.
Wenn es tatsächlich etwas gibt, was die Merkel-Regierung schaffen kann, dann sind das Gesetze mit gestelzten Namen. Es gilt: je gesteltzter der Name, desto schlechter für den Bürger. Ab HEUTE gilt ein neues Gesetz – das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Kurz gesagt: sich in Deutschland aufhaltende nicht anerkannte Flüchtlinge dürfen ihre Familienangehörigen nachholen. Deren Einreise ist dann, wie ihr Aufenthaltsstatus auch, ganz legal. Tausend von ihnen sollen pro Monat nach Deutschland kommen dürfen. So weit das Gesetz.
Doch betrachtet man diese Regelung näher, werden einige Schwachstellen und Absurditäten klar. Denn subsidiär Schutzberechtigte sind keine Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Schutz ist lediglich behelfsmäßig respektive vorübergehend. Für die meisten dieser in Deutschland lebenden subsidär Schutzberechtigten sind die Gefahren, die dem Schutzstatus zu Grunde liegen (Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung respektive eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts) längst entfallen. Sie müssten ausreisen, sind sogar teilweise sogar schon zur Ausreise aufgefordert worden. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist also derzeit illegal.
Wenn diese Migranten ihre Angehörigen nachholen dürfen, führt das den vorübergehenden Bleibestatus ad absurdum und gibt ihnen von vornherein die Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland mitsamt sozialer Absicherung für die gesamte Familie. Die Nachzügler, die sie jetzt nach Deutschland holen dürfen, halten sich nämlich zukünftig ganz legal in Deutschland auf. Und die können dann anschließend den aktuell sich illegal in Deutschland aufhaltenden Schutzbedürftigen im Rahmen des Familiennachzugs ganz offiziell nachreisen lassen.
Angeblich sollen die Nachzügler Dokumente vorlegen, die beweisen, dass sie Familienangehörige des Schutzbedürftigen sind. Das ist pure Theorie und politische Augenwischerei. Denn wie soll jemand belegen können, dass er mit jemand anderen verwandt ist, der nicht einmal seine eigene Existenz belegen kann?
Über die Landsmannschaft (Abstammung) des TÖters wird nichts mitgeteilt.
Über die Landsmannschaft (Abstammung) wurde nichts mitgeteilt. Sogar eine häufige Angabe der Staatsangehörigkeit „deutsch“ sagt hierzu immer weniger aus. Man kann in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren worden sein obwohl beide Eltern von der anderen Seite der Erde stammen.
Mittlerweile kann die Nationalität beliebig sein, die Landsmannschaft/Abstammung möchten viele gern erfahren, sonst bekommt man von den vielen Berichten über Gewalttaten noch Angst vor den eigenen Landsmännern!
In diesem Fall der dpa-Meldung handelt es sich um einen Tatverdächtigen mosambikanischer Herkunft. Da ist das AK47 anscheinend schon in der Nationalflagge verankert.