In Bayern kursiert schon seit Wochen ein hartnäckiges Corona-Gerücht: Werden Kunden in einem Geschäft ohne Maske ertappt müsse der Ladeninhaber 5.000 € Bußgeld berappen. Es machen immer wieder Schauergeschichten die Runde worin von Verhängung dieser Bußgelder berichtet wurde.
Meine Anfrage an Direkt@Bayern.de Anfang Juli wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern (StMI) lapidar beantwortet dass der Betreiber/Verantwortliche dafür Sorge leisten muss, dass die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingehalten werden. Ansonsten muss er mit Bußgeldern rechnen, wo der Mindestsatz bei 150 € liegt. Nun das sagt alles und nichts und wurde zwischenzeitlich auch Thema des Bayerischen Landtags.
Heute kam die Entwarnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), Geschäftsinhaber können gelassen bleiben wenn ein Kunde ohne Maske die Geschäftsräume betritt! Es legt nicht in ihrer Verantwortung und sie müssen keinesfalls mit einem Bußgeld rechnen.
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