Ok, das gilt anscheinend für die CSU-Wähler, denn die Anordnungen sind ja wohl nicht von der Landesregierung sondern von der CSU gezeichnet.
Was bitte gilt für die AfD-Wähler?
Politische Weiterbildung für ein zeitgemäßes Demokratieverständnis in Deutschland – Es kommt immer anders, wenn man denkt!
Ok, das gilt anscheinend für die CSU-Wähler, denn die Anordnungen sind ja wohl nicht von der Landesregierung sondern von der CSU gezeichnet.
Was bitte gilt für die AfD-Wähler?
Ich freu mich so! Seit Kalenderwoche 14 ist die Grippe weltweit so gut wie ausgerottet! Danke Corona.
http://apps.who.int/flumart/Default?ReportNo=10
Jeder „Bayer“ kann an dem Volksbegehren mitmachen und den Beitrag teilen!
Nach § 2 Ziff. 2. der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 616, BayRS 2126-1-12-G), die durch Verordnung vom 12. November 2020 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist
gilt unverändert weiter
„…Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit…“
Nach internationaler Annahme könnte entgegen den Verkündungen von Drosten und Spahn die Verbreitung des Virus durch Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingedämmt werden. Nach eher laienhafter Auskunft des Ministerpräsidenten sei sogar ein Schal ausreichend.
Nach dem Regelungsgehalt des vorerwähnten Paragraphen können nach der Vorschrift „Befreite“ überall (öffentlich und privat) dort wo wegen der BayIfSMVen Corona-Maskenpflicht besteht auch ohne Maske auftreten. Eine weitere Handlung oder andere Schutzvorkehrungen verlangt die Verordnung ausdrücklich nicht.
Mittlerweile liegen wohl auch in Ostbayern die Nerven blank.
Leider müssen Maskenbefreite in der Folge trotz Vorlage einer ärztlichen Befreiung allerlei diskriminierende Ausgrenzungen erleben:
Es werden Zutritte in Geschäften und Behörden verwehrt.
Es werden Behandlungen ärztliche und therapeutische Behandlungen verweigert.
Eine Anwendung des Ausnahmetatbestands erweist sich immer mehr zum Spießrutenlauf für die maskenbefreiten Personen, „Sie haben keine Maske auf“ oder „hier besteht Maskenpflicht“…
Es wird angeregt, in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) Vorschriften aufzunehmen, die eine Diskriminierung wirksam verhindern. Es darf nicht sein, dass eine Verordnung zwar eine Befreiung enthält, diese aber unterlaufen werden kann indem man den Befreiten einfach örtlich oder leistungsmäßig ausgrenzt oder herabsetzt. Die Verordnung muss eine Regelung enthalten, die Befreite den Anderen absolut gleichstellt und nachteilige Behandlung durch ein Bußgeld ahndet.
Oder mach gleich beim Volksbegehren mit!
Symbolträchtiges Bild, leider unbekannter Urheber.
Dieses Bild steht für die kaputte Politik, mögliche kaputte Kindheiten.
Eine sehr traurige Entwicköung, welches dieses Land mit einer desaströsen Kanzlerin und einer überboardenden Hysterie nimmt.
Heißt das: Sommerurlaub im Ausland nur mit Corona-Impfung?
Private Treffen immer weniger – volle U und S-Bahnen, Schulbusse, Arbeit weiterhin kein Problem? Für wie blöd hält man uns?
Die Grippezahlen sind so niedrig wegen der Corona-Maßnahmen, an die sich die Leute nicht halten, weswegen die Corona-Zahlen so hoch sind.
Schau Dir die Jahreszahl an: 2018!