Du weißt wie gut Du bei einem Bundestagsabgeordneten aufgehoben bist, wenn Du Ihm am 09.05.2013 eine Anfrage zu seiner persönlichen Meinung zur Lage in Syrien und die Haltung der Bundesrepublik Deutschland hierzu stellst und am 16. März 2019 also nur schlappe 6 Jahre später eine Meldung erhältst, dass Deine Nachricht (nicht einmal gelesen!) gelöscht wurde.