Blachendorf, 07.05.2024
Heute erreicht mich ein Schreiben von Joachim Steinhöfel aus Hamburg und von Henryk M. Broder aus den USA:
„in den letzten Wochen haben alle großen deutschen Medien über unsere erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für Julian Reichelt berichtet, mit der wir uns gegen eine zunächst von der Bundesregierung gegen den Journalisten und früheren Chefredakteur der BILD-Zeitung erwirkte einstweilige Verfügung durchgesetzt haben. In der FAZ konnten Sie dazu lesen:
„Reichelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel hatte der F.A.Z. auf Anfrage gesagt, die Bundesregierung sei ‚mit ihrem offensichtlich verfassungswidrigen Versuch gescheitert, einem Journalisten mit gerichtlicher Hilfe eine Meinungsäußerung zu verbieten‘. Das Bundesverfassungsgericht habe der Regierung ‚eine Lektion darüber erteilt, was wirkliche Demokratieförderung ist.‘“
Tichys Lieblingsbuch der Woche.
Dies war schon der zweite gerichtliche Erfolg gegen die Bundesregierung in diesem Jahr. „Henryk M. Broder blamiert Bundesinnenministerium“ schrieb wiederum die FAZ im Februar 2024. Das Bundesinnenministerium stampfte daraufhin den Bericht des „Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ ein. Der Text fällt ein polemisches Urteil über den Publizisten Broder. Das sei in einem „amtlichen“ Bericht fehl am Platz, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Der Reichelt-Fall und viele andere Beispiele sind in dem bald erscheinen Buch „Die digitale Bevormundung“ dokumentiert, dass schon vor Veröffentlichung bis auf Platz 23 der Amazon-Charts und als „Bestseller“ auf Platz 1 der Sparte „Gesellschaftskritik“ hochschoss.
Ich würde mich freuen, wenn Sie das Buch ebenfalls bestellen. Zum Veröffentlichungstermin werde ich hier nochmals darauf hinweisen und verbunden mit einer Spende für „Meinungsfreiheit im Netz“ auch persönlich signierte Exemplare anbieten.
Viele Grüße aus Hamburg von Joachim Steinhöfel und von Henryk M. Broder aus den USA