Das Volksbegehren „Don’t smoke“ vom Oktober 2018 war eine Initiative der Ärztekammer Wien und der Österreichischen Krebshilfe für den Nichtraucherschutz in Österreich. Es forderte die Beibehaltung einer 2015 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Gesetzesnovelle für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie, nachdem die Bundesregierung Kurz sie rückgängig gemacht hatte. Mit 881.569 Unterschriften belegte es in der Liste der österreichischen Volksbegehren den 6. Platz.
Das Volksbegehren wurde in Erster Lesung am 11. Dezember 2018 im Nationalrat behandelt und dem Gesundheitsausschuss des Nationalrats zugewiesen, der fünf Monate Zeit hat, sich mit dem Anliegen auseinanderzusetzen.
Kommt in absehbarer Zeit doch noch jenes absolute Rauchverbot in der Gastronomie, das bereits beschlossene Sache war, von der türkis-blauen Koalition jedoch noch vor dem Inkrafttreten am 1. Mai 2018 zurückgenommen worden ist? Ähnliches versuchte man ja auch in Bayern. Diese Raucherlaubnis beschäftigt jedenfalls jetzt auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner seit dieser Woche laufenden März-Session.
Eine Antwort auf „Fällt Erlaubnis zum Rauchen in Österreichs Gastronomie?“