Rauchen erlaubt!

Rauchen soll auch weiterhin erlaubt bleiben! Nein, die Buergerplattform.com ist nicht von der Tabakindustrie gesponsort.

Mark J Sebastian • CC BY-SA 2.0

Die Freiheit zu Rauchen soll ein individuelles Recht bleiben! Gleichzeitig sollen unsere Mitmenschen weitestgehend vor einer Beeinträchtigung durch Tabakrauch und sei es nur das Geruchsempfinden geschützt werden.

Es ist schade, dass anscheinend auch ein Rauchverbot an gesellschaftlichen Plätzen im Freien nötig ist. Jedoch muss ein Raucher auch im Freien darauf achten, dass aufgrund räumlicher Enge (Tischnachbar im Biergarten, Sitzbank an der Bushaltestelle…) keine Mitmenschen durch Tabakrauch belästigt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Rauchkonzentration eine schwer zu fassende gesundheitlich bedenkliche Grenze überschreiten könnte sondern alleine der Rauch eine unhöfliche Geruchsbelästigung darstellt.

Die Zeiten einer höflichen Frage des Rauchers „ist es gestattet“ sind leider schon lange vorbei und eine gewisse Rücksichtslosigkeit trat in den letzten Jahrzehnten an deren Stelle.

Die bislang gefassten Gesetze zum Nichtraucherschutz reichen dazu nicht aus!

In Bayern musste sich sogar erst das Volk gegen die Staatsregierung erheben, damit diese erkannte wo in Bayern die Lebensrealität wirklich gelebt wird um dann ein Gesetz nach Vorgabe des Volkes zu erlassen und den eigenen Vorschlag ad acta zu legen.

Neben der bisherigen Rauchfreiheit von Gastronomieräumen sind auch gastronomische Freiflächen mit Sitzgelegenheiten, also Biergärten u.ä. in den gesetzlichen Nichtraucherschutz einzubinden. Räume die der Zusammenkunft von Vereinen dienen sind ebenso zu behandeln. Kinderspielplätze und öffentliche Sitzgelegenheiten und Eingangsbereiche müssen rauchfrei sein!

Weiter soll es über die bisherige Regelung hinaus in allen privaten wie öffentlichen geschlossenen Räumen und Fahrzeugen untersagt sein zu Rauchen, wenn sich dort Kinder unter 14 Jahren aufhalten.

Menschen, die durch ein standartisiertes Verfahren ihre Nichtrauchereigenschaft nachweisen sollen in der Krankenversicherung einen Beitragsnachlass erhalten.

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