http://youtu.be/7ZWOng_fEQg
Da der experimentelle Charakter der Impfung der Bevölkerung in keiner Weise verdeutlicht wird, verstößt die Forderung des Deutschen Ärztetages gegen den Nürnberger Kodex, der 1946/47 im Zuge Urteilsverkündung des NS-Ärzteprozesses formuliert wurde. Darin heißt es etwa, dass bei Versuchen am Menschen die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist und dass eine Gefährdung nicht über jene Grenze hinausgehen darf, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben ist. Das heißt nichts anderes, als dass der Schaden nicht größer als das Risiko sein darf. Die Bundesärztekammer scheint die Geschichte dem Vergessen anheimzugeben.