Jedenfalls wurde Peter Hollatz für die wertfreie Verwendung des Begriffs „Neger“ schon zweimal 30 Tage bei Facebook gesperrt, – Klage durch den Fachanwalt für soziale Medien Herr Dr. Christian Stahl ist anhängig.
Anfang September diesen Jahres dann die erneute Sperrung. Ein Facebookdetektiv oder -denunziant ist wohl über einen uralten Beitrag gestolpert, der schon seit Jahren in den Tiefen Facebooks schlummert:
„Darf man zu dunklem Brot ‚Neger‘ sagen?“
war eine Frage bei der weder ein strafrechtlicher Belang noch irgendeine ohnehin nicht definierbare Hetze oder Hassrede festzumachen ist. Es ist wohl alleine der Begriff „Neger“, der völlig wertfrei nicht mehr ausgesprochen bzw. bei Facebook erwähnt werden darf.
Ist Roberto Blanco ein Neger?
Im März 2019 soll es zur Güteverhandlung mit Facebook vor dem Landgericht Deggendorf kommen. Unser Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl http://www.Repgow.de erwartet eine hartnäckige Position von Facebook, wie die Anwaltskanzlei White & Case erst kürzlich bei dem Blogger Jürgen Fritz zeigte.
http://juergenfritz.com/2019/01/24/facebookprozess-hauptverhandlung