58 von 60 Coronatests „falsch positiv“

Regensburg Fußgängerzone 24.10.2020 11:00

Kann man das auf die Gesamtzahl der Positiven hochrechnen? Das würde auch die geringe Anzahl der symptomatisch Erkrankten und aktuell an Corona Versterbenden erklären und einem neuerlichen Lockdown eher widersprechen.

Andererseits war die Möglichkeit, dass mit der kalten Jahreszeit das Virus wieder viral geht vorauszusehen. Genau genommen hatten das die Fachleute vorhergesagt – und zwar ausnahmsweise ausnahmslos alle. Sind wir schon wieder einem falschen Alarm aufgesessen?

Stoppt den Stopp“ hieß es schon im April

http://youtu.be/ejeWj9pXScA

Küssen verboten

Badische Neueste Nachrichten
Karlsruhe, 25.10.2020

Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt dem Vernehmen nach im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch unter Ehepartnern, wenn im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand gehalten werden können.

„Das hat pragmatische Gründe“, erklärt Björn Weiße, der Leiter des Karlsruher Ordnungsamts.

Die Buergerplattform stellt die berechtigte Frage: „Ist dann beim Küssen Maske zu tragen oder ist Küssen generell verboten!“ Antwort steht noch aus.

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Ohne Maske – ein Spießrutenlauf für Schwerbehinderte und chronisch Kranke

In Deutschland ist es für gesundheitlich chronisch beeinträchtigte Mitmenschen, die wegen ihrer Behinderung keine Maske tragen können ein regelrechter Spiessrutenlauf zwischen verängstigten Passanten, die einen ansprechen und denunzieren aber auch Ladeninhabern, die sich solche Störfaktoren vom Leibe halten wollen und ihnen im Namen eines „Hausrechts“ eine allgemein zugängliche Dienstleistung verweigern wollen.

Keiner weiss so recht Bescheid, möchte aber aktiv werden. Das kennt man ja auch aus der Politik, obwohl dort Millionen für externer Berater ausgegeben werden.

Da muss ich als MNS-Befreiter immer öfter richtig laut werden und auf das Antidiskriminierungsgesetz, amtlich: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). verweisen. Dabei ist es allerdings eher das Lautwerden, was den Gegenüber leiser werden läßt. Manche Betroffene können das nicht und ergeben sich der Situation.

Als MNS-Befreiter wurde ich neulich beim Autozulassen im LRA Regen von der Security nach Studium meines Attests und Auswertung der Diagnose angesprochen ich könne doch eine FFP2-Maske tragen. Ich vermag nicht zu sagen in welchem medizinischen Fachbereich der Hilfssheriff promoviert hat. Jedenfalls habe ich ich den Türsteher im Dienste des Landrats, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat, stehen lassen und meinen Weg fortgesetzt. Er hat mich ziehen lassen ohne zu kontrollieren ob ich auch die im Attest angegebene Person sei, wollte mir aber einen medizinischen Vortrag halten, den ich als unnötig, ja diskriminierend empfand.

M.E. eigentlich ein klassischer Fall nach dem Antidiskriminierungsgesetz. Ich ermuntere meine schwerbehinderten Mitmenschen, bei ähnlich gearteten Angriffen gegen die körperliche Unversehrtheit ihrer Person, wie zum Beispiel Maskenzwang oder Hausverbot in Geschäften und Restaurants den Schutz des Antidiskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen, denn dazu ist es ja da. Man darf das nicht wie eine Anzeigenempfehlung des Landratsamtssprechers Heiko Langer verstehen. Das hat mit Denunziation nichts gemein.

Man kann eine Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verlangen:

Online

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Beratung_Moeglichkeiten/Formular/Formular1_node.html

Weitere Kontaktmöglichkeiten

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

oder direkt gem. § 21 AGG die Beseitigung einer zivilrechtlichen Benachteiligung und Schadensersatz, wie auch eine Art „Schmerzensgeld“ nach § 19 AGG gem. § 21 AGG geltend machen. Das kann dem Geschäftsinhaber schnell einige Tausend € kosten.

Vor der Erhebung einer Klage, mit der Ansprüche aus § 21 AGG durchgesetzt werden sollen, muss in einigen Bundesländern von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden sein, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. In Bayern ist nach Art. I Nr. 3 Bayerisches Schlichtungsgesetz ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Ansprüche aus § 21 AGG obligatorisch. Außerdem gilt eine relativ kurze Verjährungsfrist von 2 Monaten.

Laßt 100 Menschen auf diesem Wege zu ihrem Recht kommen, dann ist ein Ende der Maskenpflicht bald in Sicht.

Was soll einer dagegen ausrichten?

Ein Volk sollte in seinem Land, über seine Geschicke jederzeit basisdemokratisch bestimmen können. Ein gewisses Problem mag jetzt noch das derzeitige Staatsgebilde mit den durch Parteien geformten Koalitionen in den Parlamenten sein und die damit einhergehenden Themenverengungen.

Wir werden die Freiheit wohl nur über Parteien und unabhängige Mandatsträger erreichen können, wenn sie auch nach der Wahl dem Volkssouverän unterworfen sind durch jederzeitige Abrufbarkeit in der Legislaturperiode und Umsetzung basisdemkratischer Entscheidungen. Auf diesem Wege können die Altparteien am schnellsten und auf dem Boden der „Freiheitlich Demokratischen Grundordnung“ aus dem Sattel gehoben werden.

http://blog.buergerplattform.com/unser-volk-ueberlebt-nur-in-der-basisdemokratie/

+++ Suspendierung aufgehoben +++ Angeblich rechtsextremer Polizei-Chat war Hitler-Parodie

Düsseldorf, 22.10.2020

Schallende Ohrfeige für den Dienstherrn: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Suspendierung einer Polizistin unter Rechtsextremismus-Verdacht aufgehoben. Der angeblich rechtsextreme Inhalt einer Chat-Gruppe sei eine Hitler-Parodie, so die Begründung.

http://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/angeblich-rechtsextremer-polizei-chat-war-hitler-parodie_aid-54187745