Die Bundestagsfraktion der AfD hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage zum Thema der Grenzöffnung im September 2015 eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Klage, unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18, zum 14. April 2018, bestätigt.Klage der AfD Bundestagsfraktion zur Grenzöffnung liegt beim Bundesverfassungsgericht vor