Bundesregierung bricht das Völkerrecht!

Berthold Werner • CC BY-SA 3.0

Berthold Werner • CC BY-SA 3.0

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zum Schluss, dass die Bundesregierung mit der Unterstützung der Festsetzung des iranischen Tankers „Grace 1“ völkerrechtswidrig gehandelt hat.

In dem Gutachten, das unter dem Titel „Die Festsetzung eines iranischen Tankers vor Gibraltar im Hinblick auf das Seerechtsübereinkommen und die Charta der Vereinten Nationen“ auf der Website des Bundestages öffentlich einsehbar ist, heißt es wörtlich:

„Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist daher davon auszugehen, dass die Festsetzung des iranischen Öltankers ‚Grace 1‘ am 4. Juli 2019 durch britische Marinekommandos in der Straße von Gibraltar keine Rechtsgrundlage im Seevölkerrecht findet.“

http://youtu.be/HDG8LV40XXE#t=19m22s • ab min 19:22

Steffen Seibert erklärt bei min 23:15

„Ganz kurz ein Hinweis zur Gewaltenteilung in Deutschland: Die Bundesregierung wird kontrolliert vom Deutschen Bundestag, vom Parlament, nicht von dessen wissenschaftlichem Dienst.“

Und explizit hier liegt der Hund begraben:
Der Bundeskanzler ist nicht vom Volk gewählt und unsere Volksvertreter haben uns nicht vor den Fehlentscheidungen bewahrt. Um weiteren Schaden für das Deutsche Volk zu vermeiden muss entweder die Bundeskanzlerin sofort zurücktreten oder aber der Deutsche Bundestag leitet die Ablösung ein, indem er der Bundeskanzlerin das Mißtrauen dadurch ausspricht, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.

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muss weg

Bitte setzt Euch PERSÖNLICH für die Initiierung des konstruktiven Misstrauensvotums gemäß Art. 67 GG ein.

Schreibe gleich deinen Wahlkreisabgeordneten an und fordere ihn auf der Bundeskanzlerin das Misstrauen auszusprechen und frage nach was sich tut.

Schreibe gleich deinen Wahlkreisabgeordneten an (bitte anklicken)

Die AfD – eine rechtsextreme Partei?

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln • Stefan Kühn • CC-BY-SA-3.0

Seit Anfang 2019 häufen sich die Vorwürfe, die AfD sei eine rechtsextreme Partei und einige Parteimitglieder und ehemalige Parteimitglieder gießen Öl ins Feuer: die einen, weil sie u.a. im Sprachgebrauch teilweise an die nationalsozialistische Zeit erinnern, die anderen weil sie innerhalb der AfD vermeintlich rechtsextreme Lager vermuten.

Das ist natürlich Unsinn! Die AfD und sämtliche „Flügel“ bewegen sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und haben das in ihren Statuten auch so festgelegt. Einzelne rechtsextreme Subjekte gibt es sicherlich quer durch die Bevölkerung in allen Parteien!

Aus den Reihen der Altparteien wurden Rufe laut, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen und das Bundesamt für Verfassungsschutz ließ sich wohl dadurch hinreißen die AfD offiziell zum „Prüffall“ zu erklären. Das Verwaltungsgericht Köln gab im Februar einem Eilantrag der AfD statt und untersagte dem Bundesamt, die AfD öffentlich so zu bezeichnen. Die Behörde akzeptierte dieses Urteil später und verzichtete auf Rechtsmittel.

Nun befleißigen sich Politiker aller Couleur die AfD aufzurufen mit dem Rechtsextremismus zu brechen und verwenden mitunter den Begriff „Nazi„. Rechtsextrem seien nicht nur die Antisemiten, die Holocaust-Leugner und die Skinhead-Kameradschaften. Rechtsextrem seien auch die, die Deutsche über Menschen anderer Herkunft erheben, nur weil diese nicht deutsch sind. Die eine kulturelle Überlegenheit der Deutschen gegenüber fremden Völkern behaupten. Die von einem Herrenmenschentum der Deutschen ausgehen, das es rechtfertigt, Muslimen oder Migranten in Deutschland nur mindere Rechte zuzugestehen und ihnen die Fähigkeit zur Integration abzusprechen. Alles das verstöße gegen das Grundgesetz, die Menschenwürde und die Religionsfreiheit.

Die Buergerplattform.com betont die Anerkennung der Menschenrechte und legt des Grundgesetz als staatliche Regelung fest.

Die Unterscheidung in Staatsbürger und Nichtstaatsbürger drückt die besondere Förderung des Deutschen Volkes aus. Der Begriff „Migrant“ ist hierbei unerheblich.

Die Religionsfreiheit ist gewährleistet. Soweit jedoch Ideologien die Minderwertigkeit von anderen Menschen (z. B. Frauen und Nichtanhängern dieser Ideologie) erklären und zum Bruch von Rechtsvorschriften (z.B. Mehrehe) aufrufen sind diese zu prüfen und ggf. als verfassungsfeindlich zu verbieten sowie deren Eigentum nach gesetzlicher Vorgabe einzuziehen.

Die Buergerplattform.com regt die Schaffung von Gesetzen an, wonach Manipulationen an Geschlechtsorganen insbesonders die Beschneidung von Minderjährigen wie auch die Schächtung von Schlachttieren ausnahmslos unter Strafe gestellt wird.

Vor 30 Jahren öffnete Ungarn den Eisernen Vorhang.

Paneuropäisches Picknick – 25. Jahrestag: Frank Spengler, Hildigund Neubert und Gergely Gulyás (v. l. n. r.), Sopron 2014

Derzsi Elekes Andor • CC BY-SA 4.0

Das Paneuropäische Picknick war eine Friedensdemonstration der Paneuropa-Union an der österreichisch-ungarischen Grenze nahe der Stadt Sopron (Ödenburg) am 19. August 1989.

Das war ein großer Gewinn für die Deutschen und Europäer! Die Ungarn haben damals eine europäische Leitlinie vorgegeben, die sie in den heutigen Tagen fortführen:
Europa den Europäern

Dutroux – NSU – Epstein! Wer glaubt noch an Zufälle?

Polizeifoto von Jeffrey Epstein (2006) • Palm Beach County Sheriff’s Department • Public domain

Während des Gerichtsverfahrens Dutroux kamen 27 Zeugen unter bisweilen mysteriösen Umständen ums Leben – ein unglaublicher „Zufall“, den der TV-Journalist Piet Eekman dokumentierte.

http://m.spiegel.de/panorama/justiz/fall-marc-dutroux-der-alptraum-endet-nie-a-735731.html

Bei den NSU-Morden verortete man V-Leute in Tatortnähe.

Und eines der schillerndsten Gerichtsverfahren mit jeder Menge prominenter Zeugen und möglicher Enthüllungen wird durch den „Selbstmord“ Epsteins in einem Hochsicherheitsgefängnis verhindert.

20 Jahre NATO-Bombardierung – Die „humanitäre Katastrophe“ in Jugoslawien

Urankern eines panzerbrechenden DU-Geschosses Kaliber 30 mm • Wikpedia • Public domain

Vor 20 Jahren erachtete das Nord-Atlantische „Sicherheitsbündnis“ (NATO) es als notwendig, die damalige Bundesrepublik Jugoslawien ohne Mandat des UNO-Sicherheitsrates anzugreifen. Mit Unterstützung der damaligen Massenmedien sowie tatkräftiger Unterstützung US-amerikanischer PR-Firmen.

Das Gift der abgeworfenen Uran-Bomben wird tausende Jahre im Boden sowie Wasser bleiben, ein Handeln vollkommen entgegen aktueller Klimapolitik. Zustimmung für den Angriffskrieg gab es unter anderem von den deutschen Grünen (Joschka Fischer), ebenfalls vollkommen entgegen ihrem eigentlich suggerierten Parteiprogramm… Die Sterberate an Krebs liegt in Serbien, Montenegro sowie Ost-Bosnien zur Folge deutlich über dem Durchschnitt. Zudem wurde im großen Ausmaß Belgrad bombardiert, in dieser Stadt gab es aber keine Unruhen.

http://youtu.be/9FxvlNbPLVs

Der Film ist eine großartige Aufbereitung der schlimmsten Kriegslügen:

http://youtu.be/ZtkQYRlXMNU
http://youtu.be/MYcRjHX50og

Frau und Familie im Islam

Im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe oder wenn die Partnerin „widerspenstig“ sei, beruft sich das Islamische Zentrum München (IZM) auf den Koran. Demnach sollte der Ehemann drei Schritte einhalten: Erstens: Ermahnung. Zweitens: Trennung im Ehebett. Und drittens: Schlagen. So wird es den Besuchern der Website der Münchner Gemeinde vermittelt unter Punkt 10 „Frau und Familie im Islam“. Zur Einordnung heißt es, dass das Schlagen „eher einen symbolischen Charakter“ habe.

Ist der kritisierte Inhalt auch illegal? Die Staatsanwaltschaft München I ist der Ansicht, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass eine verfolgbare Straftat vorliege. Die Empfehlungen, die das IsIamische Zentrum München auf seiner Internetseite zum Thema „Frau und Familie im Islam“ veröffentlicht habe, „muten teilweise befremdlich an, erfüllen jedoch keinen Straftatbestand“. Der juristische Grund: Hier werde nicht zur Begehung konkreter Straftaten aufgerufen, es liege keine Anstiftung zu konkreten Körperverletzungshandlungen vor. „Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war und ist daher kein Raum“, erläutert die Staatsanwaltschaft München I.

Viele mohammedanische Ehemänner sehen die häusliche Gewalt als legitim an.

Die Buergerplattform regt deshalb an im Zuge einer Gesetzesänderung auch allgemeine Aufrufe zur Gewalt unter Strafe zu stellen und entsprechende Aufrufe oder Empfehlungen im Koran zu löschen.

Weiter sollen die Empfehlungen zu Unterhalt und Sorgerecht einer Überprüfung unter deutschen Gesetzen erfolgen und ggf. gelöscht werden!

Es darf nichts gegen Deutsches Recht empfohlen werden.

Bildschirmfoto vom 05.08.2019 der Seite

http://www.islamisches-zentrum-muenchen.de/html/islam_-_frau_und_familie.html#10

Gibts in Deutschland noch was zu holen?

2016 nach Friedrich Merz wohl schon (noch)?

Friedrich Merz am 29.07.2019 während seiner Rede bei der CDU in Zeuthen:

„Übrigens, wenn’s uns schlecht ginge, wie manche behaupten – auch parteipolitisch – dann hätten die Flüchtlingsströme im Jahr 2016 ja eher in die andere Richtung stattgefunden als nach Deutschland. Also, die kommen ja nicht zu uns, weil’s uns allen so furchtbar schlecht geht, sondern die kommen doch hierher, weil sie das Gefühl haben, dass es den Deutschen ziemlich gut geht und dass sie in Deutschland große Chancen haben, dass es ihnen auch gut geht.“

Zwischenruf aus dem Auditorium (bei 11:06 im Video):

„Deswegen sollten Sie Bundeskanzler werden!“

Leider handelt es sich hier m.E. wieder mal um leeres Gesülze! Auch heute in 2019 geht es uns besser als vielen afrikanischen Staaten. Im Kongo herrscht derzeit ein monatliches Durchschnittseinkommen von 31,50 €. Will das Herr Merz auch für Deutschland importieren?

Gott behüte uns vor dem Bundeskanzler!

Quelle:
Friedrich Merz, Rede bei der CDU in Zeuthen, 29.07.2019

http://youtu.be/pFzoPKsABWQ