http://youtu.be/qOey0OieaaI
„Männer in Uniform“ – Lisa Eckhart (mit hartem T)
Nimm Bruno Ganz, – „Der Untergang“! Der Schweizer spielt den Österreicher, den jeder für einen Deutschen hält. Kein Mensch kann die Drei unterscheiden.
Politische Weiterbildung für ein zeitgemäßes Demokratieverständnis in Deutschland – Es kommt immer anders, wenn man denkt!
http://youtu.be/qOey0OieaaI
„Männer in Uniform“ – Lisa Eckhart (mit hartem T)
Nimm Bruno Ganz, – „Der Untergang“! Der Schweizer spielt den Österreicher, den jeder für einen Deutschen hält. Kein Mensch kann die Drei unterscheiden.
Badische Neueste Nachrichten
Karlsruhe, 25.10.2020
Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt dem Vernehmen nach im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch unter Ehepartnern, wenn im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand gehalten werden können.
„Das hat pragmatische Gründe“, erklärt Björn Weiße, der Leiter des Karlsruher Ordnungsamts.
Die Buergerplattform stellt die berechtigte Frage: „Ist dann beim Küssen Maske zu tragen oder ist Küssen generell verboten!“ Antwort steht noch aus.
Noch nicht einmal 5 Jahre am Start und schon über 10.000 Mitglieder bei der Buergerplattform.com
Ich danke für das Vertrauen und Euer Interesse an meiner Arbeit!
Melde Dich in der Bürgerplattform an und teile die Beiträge wenn sie Dir gefallen, – oder schreibe Deinen eigenen Beitrag, – oder kommentiere und diskutiere mit, – sei dabei!
http://blog.buergerplattform.com/wp-login.php?action=register5
In Deutschland ist es für gesundheitlich chronisch beeinträchtigte Mitmenschen, die wegen ihrer Behinderung keine Maske tragen können ein regelrechter Spiessrutenlauf zwischen verängstigten Passanten, die einen ansprechen und denunzieren aber auch Ladeninhabern, die sich solche Störfaktoren vom Leibe halten wollen und ihnen im Namen eines „Hausrechts“ eine allgemein zugängliche Dienstleistung verweigern wollen.
Keiner weiss so recht Bescheid, möchte aber aktiv werden. Das kennt man ja auch aus der Politik, obwohl dort Millionen für externer Berater ausgegeben werden.
Da muss ich als MNS-Befreiter immer öfter richtig laut werden und auf das Antidiskriminierungsgesetz, amtlich: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). verweisen. Dabei ist es allerdings eher das Lautwerden, was den Gegenüber leiser werden läßt. Manche Betroffene können das nicht und ergeben sich der Situation.
Als MNS-Befreiter wurde ich neulich beim Autozulassen im LRA Regen von der Security nach Studium meines Attests und Auswertung der Diagnose angesprochen ich könne doch eine FFP2-Maske tragen. Ich vermag nicht zu sagen in welchem medizinischen Fachbereich der Hilfssheriff promoviert hat. Jedenfalls habe ich ich den Türsteher im Dienste des Landrats, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat, stehen lassen und meinen Weg fortgesetzt. Er hat mich ziehen lassen ohne zu kontrollieren ob ich auch die im Attest angegebene Person sei, wollte mir aber einen medizinischen Vortrag halten, den ich als unnötig, ja diskriminierend empfand.
M.E. eigentlich ein klassischer Fall nach dem Antidiskriminierungsgesetz. Ich ermuntere meine schwerbehinderten Mitmenschen, bei ähnlich gearteten Angriffen gegen die körperliche Unversehrtheit ihrer Person, wie zum Beispiel Maskenzwang oder Hausverbot in Geschäften und Restaurants den Schutz des Antidiskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen, denn dazu ist es ja da. Man darf das nicht wie eine Anzeigenempfehlung des Landratsamtssprechers Heiko Langer verstehen. Das hat mit Denunziation nichts gemein.
Man kann eine Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verlangen:
Online
Weitere Kontaktmöglichkeiten
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html
oder direkt gem. § 21 AGG die Beseitigung einer zivilrechtlichen Benachteiligung und Schadensersatz, wie auch eine Art „Schmerzensgeld“ nach § 19 AGG gem. § 21 AGG geltend machen. Das kann dem Geschäftsinhaber schnell einige Tausend € kosten.
Vor der Erhebung einer Klage, mit der Ansprüche aus § 21 AGG durchgesetzt werden sollen, muss in einigen Bundesländern von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden sein, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. In Bayern ist nach Art. I Nr. 3 Bayerisches Schlichtungsgesetz ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Ansprüche aus § 21 AGG obligatorisch. Außerdem gilt eine relativ kurze Verjährungsfrist von 2 Monaten.
Laßt 100 Menschen auf diesem Wege zu ihrem Recht kommen, dann ist ein Ende der Maskenpflicht bald in Sicht.
Facebook-Bildschirmfoto
http://facebook.com/story.php?story_fbid=3223062914486599&id=100003487661129
Ich glaube Facebook will die Gemeinschaft nicht vor Spam, sondern im Sinne der politischen Korrektheit vor Heinos Zigeunersauce schützen!
Ganz ehrlich, kein Witz!!!!
Geht auf GOOGLE, klickt auf „Bilder“ und gebt ein:
1. Happy asian women
2. Happy black women
3. Happy white women
Seht selbst….
Die Great Barrington Declaration
„Als Epidemiologen von Infektionskrankheiten und Wissenschaftler des öffentlichen Gesundheitswesens haben wir ernsthafte Bedenken hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der geltenden COVID-19-Richtlinien auf die körperliche und geistige Gesundheit und empfehlen einen Ansatz, den wir als fokussierten Schutz bezeichnen. “
Lest Euch in aller Ruhe die Erklärung von Great Barrington durch und denkt mit noch mehr Ruhe darüber nach.
Bei diesem Aufruf bin ich etwas skeptisch. Klar, – die Alten und Risikopatienten müssen geschützt werden und vielleicht wäre es ein erster Schritt. Aber mit dem PCR-Test habe ich ein Problem, ebenso dass die Rentner nicht mehr einkaufen sondern zuhause bleiben und sich Essen liefern lassen sollen?
Ich finde weder den PCR-Test noch eine Impfung sinnvoll und möchte diese nicht empfohlen wissen!
Meine Bemühungen gegen die fehlerhafte Vorgehensweise unserer Bundes- und Landesregierungen erstreckt sich in Aufklärung vornehmlich in sozialen Medien und Unterstützung alternativer Parteien.
http://blog.buergerplattform.com/habt-mut-mut-zum-widerstand-die-basis/