Als Stifter des Adlers des Heiligen Römischen Reiches kann im Prinzip Karl der Große angesehen werden. Unter seiner Führung kam das Frankenreich (im Westen christliche Germanen und Gallo-Römer, im Osten heidnische Germanen) zur vollen Größe und Blüte. Karl etablierte um 800 n.Chr. den Adler als sein Staatssymbol. Der Adler war den Germanen heilig, als Symbol der Allwissenden Weisheit ihres obersten Gottes Wodan und er stand für die Macht des Römischen Imperiums, er war bei den Römischen Kaisern beliebt und die Römischen Legionen trugen den Adler als Feldzeichen (Aquila).
Mit Erlass der Goldenen Bulle durch Kaiser Karl IV., tritt die verfassungsrechtliche Urkunde des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in Kraft. Die Bezeichnung Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation (Sacrum Imperium Romanum Nationis Germanicae) sollte wahrscheinlich die kulturelle deutsche Vorherrschaft im Reich ausdrücken.
Festschreibung eines Wahlkönigtums durch sieben Kurfürsten (von Trier, Mainz, Köln, Pfalz, Sachsen, Brandenburg und Böhmen), wenn sich auch die Anzahl der Kurfürsten zeitweise änderte, blieb die Bulle bis zum Ende des Reiches im Jahre 1806 gültig.
Im Laufe des 14. Jahrhunderts wird der Adler jedoch nicht mehr als exklusives Symbol des Königtums, sondern als Reichswappen (Reichsadler) wahrgenommen. Seit König Sigismund (1433) zeigt das Banner analog zu den Veränderungen in kaiserlichen Siegeln und Wappen einen doppelköpfigen Adler bis 1806.
Noch heute findet der Adler in veränderter Form Verwendung als Bundesadler.