„Den Vertriebenen hat es wehgetan, sich mit den heutigen Integrationsproblemen von Türken und Arabern in unserem Land verglichen zu sehen. Schließlich kamen die Ostdeutschen nicht aus fernen fremden Kulturkreisen, sondern aus dem eigenen Volk, und sie waren auch durchaus der deutschen Sprache mächtig. Und die Ostdeutschen wurden auch nicht nur aus „Siedlungsgebieten“ vertrieben, sondern in ihrer Mehrzahl aus deutschem Staatsgebiet. Warum kann man das – als historisches Faktum – nicht wahrheitsgemäß so benennen? Man scheut sich, es wahrheitsgemäß zu benennen, weil man auf die Folgerungen daraus keine Antwort hat, jedenfalls keine befriedigende. Man scheut sich, es zu benennen, weil man sonst einräumen müsste, dass es da noch offene Fragen gibt, offene Gerechtigkeitsfragen, ja offene Menschenrechtsfragen.“
Ein noch immer nicht verwirklichtes Ziel
Ein wesentliches Ziel der Charta sei es, eine europäische Friedensordnung zu errichten, in der das Recht auf die Heimat auch der Vertriebenen angemessene Berücksichtigung finde und in der die millionenfache schwerste Verletzung ihrer Menschenrechte Heilung erfahre. Dieses Ziel der Charta sei auch nach 65 Jahren noch immer nicht verwirklicht. Der Verzicht auf Gewalt als Mittel zur Durchsetzung des Rechtes erfordere zum Ausgleich aber notwendig eine Ordnung, die das Recht ohne Anwendung von Gewalt auch durchsetze. Von der Forderung der Charta, dass bei der Einigung Europas das Recht auf die Heimat anerkannt und verwirklicht werde ist in vielen Gedenkreden und Artikel seit 65 Jahren erschreckend wenig die Rede gewesen. Dies deswegen, weil man darauf keine wohlfeile Antwort wisse, oder weil man, wenn man das Recht auf die Heimat erwähne, einräumen müsste, dass es da noch offene Fragen, noch offene Menschenrechtsfragen gebe. Und das werde lieber ausgeblendet. Die heute völkerrechtlich anerkannte Deutsche Heimat in den Grenzen von 1937 ist bis heute als Staatsgebiet erst teilwiedervereinigt und wird eine gigantische Aufgabe nach der freiheitlich demokratischen Machtübernahme durch das Deutsche Volk sein. Vorrangig wird jedoch die Abschiebung aller sich unrechtmäßig in Deutschland aufhältlicher Personen und der Friedensvertrag mit Russland sowie nach Austritt aus NATO und EU ein Fünfstaatenabkommen (vgl.
1873 sog. „Drei-Kaiser-Abkommen“) mit Russland, Österreich, Tschechien und Ungarn sein.