Einzelhandel oder Dienstleister, – der eine darf, der andere nicht!

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Ostbayern im Februar 2021

Die Coronamaßnahmen teilen und verunsichern unser Volk wie nichts anderes! Was im einen Bundesland erlaubt ist untersagt man anderenorts unter Strafandrohung. Am Montag machen die Baumärkte und Friseure auf, dafür machen Schulen und KiTas wieder zu.

Leider will anscheinend niemand begreifen, dass die gewerbliche Dienstleistung der Hundeverhaltensberatung und Hundeverhaltensmodifikation im individuellen aufgabenbezogenen Einzelfall nicht mit einem Hundeschulkurs, mit 12 und mehr Teilnehmern und einem vortragenden Seminarleiter gleichzusetzen ist und weder als außerschulisches Bildungs- noch als Freizeitangebot verstanden werden kann.

Zu deutlich hebt sich davon die Dienstleistung des Hundeverhaltensberaters ab, die schon in einer etwa 1 bis 2 stündigen Anamnese und Testverfahren des Verhaltens des Hundes in Bezug auf bisherige Erlebnisse/Begebenheiten eingeleitet wird.

Da ruft ein Herrchen an, dessen junger Hund seit 14 Tagen die Kinder
malträtiert und jetzt gar die Ehefrau gezwickt hat. Da pubertiert wohl der
Hund und zeigt anlagebedingte Entwicklungen denen jetzt Einhalt geboten werden muß, ehe sich dies manifestiert.

In Bayern qerden im März 2021 Musikschulen im Einzelunterricht wieder zugelassen, wo der Musiklehrer in einem Raum mit dem Schüler übt und Friseure oder Nagelstudios sogar körpernah arbeiten. Etwa 90 % der Hundetermine hingegen finden im Freien statt. Die Wahrscheinlichkeit sich in 4 Meter Abstand im Freien zu infizieren ist vielfach geringer als bei körpernahen Dienstleistungen oder in geschlossenen Räumen.

Zudem mag ein Schüler vielleicht noch 2 Monate auf seinen Gitarrenkurs warten können. Bei einem jungen Hund hat dieser innerhalb von 2 Monaten wichtige Zeitfenster durchschritten, die sich nicht zurückholen lassen und sich möglicherweise Gefahren für Kinder und Erwachsene im weiteren Umgang mit dem Hund auftun können.

Während einer Betriebsschließung nimmt der Hundeverhaltensberater keinen Euro mehr ein, als der Musiklehrer.

Was unterscheidet eine Musikschule von einem Hundeverhaltensberater?

Lehrer >< Berater

außerschulisches Bildungsangebot >< Verhaltensberatung/-veränderung

im geschlossenen Raum >< unter freiem Himmel

keine zeitliche Bindung >< entwicklungsbedingt zeitlich gebunden

Einzeltermine >< Einzeltermine

kein Einkommen >< kein Einkommen

Bei einer Abwägung der beiden Tätigkeiten würde schon allein aus Infektionsschutzgründen und der zeitlichen Dringlichkeit alles für die Öffnung der Hundeverhaltensberater sprechen, wogegen man eher bei den Musikschulen Vorsicht walten solle.

Bitte teilt den Artikel wo es nur geht. Helft mit, dass die Hundeschulen wieder aufmachen können.