Passauer Neue Presse
Regen, 14.10.2020
…Für den Fall, dass jemand beim Einkaufen eine andere Person sieht, die sich nicht an die Maskenpflicht hält, empfiehlt Heiko Langer die „Polizei zu verständigen. Privatpersonen können mit dem Ladeninhaber sprechen. Mitarbeiter können in Absprache mit ihrem Vorgesetzten vom Hausrecht Gebrauch machen und die Kunden aus dem Geschäft verweisen.“
Die aus medizinischen oft lebenswichtigen Gründen von der Maske befreiten Personen bedanken sich für die Empfehlung beim Landratsamt Regen, – schon wieder wird der Spießrutenlauf ein Stück länger!