Eine neue Regelung beinhalte laut unserem Gesundheitminister keine Pflicht zur Organabgabe. Wie soll sich aber jemand, der sich nicht mit dieser Thematik beschäftigen kann oder will seinen Körper in einem Zustand der Hilflosigkeit gegen eine Organentnahme wehren können.
Das erinnert mich bald an Frauen, die straffrei vergewaltigt wurden weil sie nicht mehr fähig waren „nein“ zu sagen.
Das Thema wird sehr kontrovers gesehen und von Regierungen wird wohl ein Gesetz angestrebt wonach Organe von jedem Fast-Toten entnommen werden dürfen, wenn er dem nicht schriftlich widersprochen hat.
Ein Gesetz zur Organentnahme muss jedoch m.E. so ausgelegt sein, dass der Betroffene zu Lebzeiten einer Organentnahme zustimmen muss. Fehlt diese Zustimmung ist eine Organentnahme gesetzlich unmöglich!
Organspende – nie wieder. Organtransplantation aus der Sicht einer Betroffenen