Deutschland wird seine unerwünschten Gäste nicht los! Bereits ausreiseverpflichtete Personen oder einer bestandskräftigen Abschiebung unterliegenden „Gäste“ sind m.E. innerhalb der Gesetzeslage geschlossen unterzubringen. Da dies nicht in 5* Hotels erfolgen kann wären Unterkünfte erforderlich sein, die ein eigenmächtiges Entfernen verhindern. Dabei ist es unerheblich ob die einheimische Bevölkerung durch den unkontrollierten weiteren Aufenthalt dieses Personenkreises gefährdet werden könnte!