Jetzt wird es abenteuerlich! Eine syrische Familie klagt. Die Richter liefern wunschgemäß. Und das mit weitreichenden Folgen für die aktuelle Asylpolitik.
Sie möchten auf gar keinen Fall zurück nach Griechenland. Dort sei es nicht schön. Man fände dort keine Arbeit, die chronisch kranke Ehefrau werde nicht ausreichend kurativ betreut und die Kinder hätten keine Schule von innen gesehen. Davon ab: Das erklärte Ziel sei sowieso von Anfang an Deutschland gewesen. Das brachten die Syrer beim Regensburger Verwaltungsgericht vor. Der Bescheid zur Ausweisung vom April 2018 interessiere da nicht.
Statt der Familie zu erklären, dass der Gerichtssaal keine Bühne für ein individuelles Wunschkonzert ist, sondern man sich europäischem Asylrecht verpflichtet sieht, greifen die offenbar linksgrünen Richter tief in die Trickkiste und erklären Griechenland kurzerhand zu einem unsicheren Herkunftsstaat – EU-Mitgliedschaft hin oder her! Man verlangt nun ernsthaft Zusicherungen von Griechenland, wenn syrische Migranten mit Kleinkindern rücküberstellt werden. Die klagende Familie darf in Deutschland bleiben.
Es greift ein Abschiebeverbot auf Grundlage der Menschenrechtskonventionen, weil sich offenbar „die staatlich verantworteten Lebensverhältnisse von international Schutzberechtigten in Griechenland als unmenschlich oder erniedrigend darstellen“, so die Richter. Wie bitte? Das sahen sowohl das Bamf, als auch wohl ganz Resteuropa bisher anders. Den Syrern droht dort weder Folter, noch eine unmenschliche oder gar erniedrigende Behandlung oder Bestrafung.
Hier arbeiten offenbar die staatlichen Instanzen gegeneinander. Das Bamf – vollkommen überlastet – versucht eine berechtigte Abschiebung umzusetzen. Die Regensburger Justiz fährt in die Parade und erklärt Griechenland, sei den Migranten unzumutbar. Was die Hellenen dazu sagen, wissen wir nicht, aber dieses Urteil könnte weitreichende Folgen mit sich bringen. Am Ende muss dann niemand mehr zurück nach Griechenland.