Massive Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen

Nach § 2 Ziff. 2. der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 616, BayRS 2126-1-12-G), die durch Verordnung vom 12. November 2020 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist
gilt unverändert weiter

„…Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit…“

Nach internationaler Annahme könnte entgegen den Verkündungen von Drosten und Spahn die Verbreitung des Virus durch Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingedämmt werden. Nach eher laienhafter Auskunft des Ministerpräsidenten sei sogar ein Schal ausreichend.

Nach dem Regelungsgehalt des vorerwähnten Paragraphen können nach der Vorschrift „Befreite“ überall (öffentlich und privat) dort wo wegen der BayIfSMVen Corona-Maskenpflicht besteht auch ohne Maske auftreten. Eine weitere Handlung oder andere Schutzvorkehrungen verlangt die Verordnung ausdrücklich nicht.

Mittlerweile liegen wohl auch in Ostbayern die Nerven blank.
Leider müssen Maskenbefreite in der Folge trotz Vorlage einer ärztlichen Befreiung allerlei diskriminierende Ausgrenzungen erleben:

Es werden Zutritte in Geschäften und Behörden verwehrt.

Es werden Behandlungen ärztliche und therapeutische Behandlungen verweigert.

Eine Anwendung des Ausnahmetatbestands erweist sich immer mehr zum Spießrutenlauf für die maskenbefreiten Personen, „Sie haben keine Maske auf“ oder „hier besteht Maskenpflicht“…

Es wird angeregt, in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) Vorschriften aufzunehmen, die eine Diskriminierung wirksam verhindern. Es darf nicht sein, dass eine Verordnung zwar eine Befreiung enthält, diese aber unterlaufen werden kann indem man den Befreiten einfach örtlich oder leistungsmäßig ausgrenzt oder herabsetzt. Die Verordnung muss eine Regelung enthalten, die Befreite den Anderen absolut gleichstellt und nachteilige Behandlung durch ein Bußgeld ahndet.

Oder mach gleich beim Volksbegehren mit!

Danke, Herr Söder!

Gerd Seidel (Rob Irgendwer) • CC BY-SA 3.0 http://commons.m.wikimedia.org/wiki/File:7859ri-Markus_Soeder.jpg

Gerd Seidel (Rob Irgendwer) • CC BY-SA 3.0

Danke Herr Söder für die weiteren Einschränkungen, dass man auch nicht mehr mit einem Ehepartner in einer riesigen Tennishalle Tennis spielen darf, vielen Dank dafür! Interessant ist, dass man die Maßnahmen jetzt nicht mal mehr begründen muss und auch nicht, ob es andere Alternativen gibt! Man muss es begründen, sie wieder zurück zu nehmen, das ist ein absoluter Wahnsinn!

Eine Person klagt, dass es nicht rechtens ist, dass die Fittnessstudios geschlossen sind und andere Einrichtungen nicht. Dann bekommt er Recht und man schließt kurzer Hand auch die anderen Einrichtungen! Ohne dass dort Infektionsgeschehen stattfanden!Was nicht passt wird eben passend gemacht. Wo sind wir denn Herr Söder! Ich hoffe nur, dass die nächsten Wahlen zeigen werden, was Sie alles falsch gemacht haben, und da bin ich mir sehr sicher!! Danke für NICHTS!!

Die Pandemie kann nur durch den Virus selbst beendet werden

Ich erkenne bis heute in Deutschland keine halbwegs wirksame Strategie gegen die Pandemie, die gar keine ist!

Schon im März 2020 vor Ergreifen jeglicher staatlicher Maßnahmen sanken die Infektionszahlen massiv um dann im Lockdown zu stagnieren, d.h. sie sanken bei völligem Stillststand des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wohl nicht weiter ab.

Bei der weiteren Strategie wäre es wichtig, die Erkenntnis einzubeziehen, dass wir es im Sommer nicht geschafft haben, das Virus einzudämmen – in dem Sinne, dass die Infektionsketten unterbrochen worden wären.

Im Herbst stiegen ähnlich einer Grippe die Infektionszahlen stark, wobei jedoch nur Wenige erkrankten und kaum Menschen verstarben. Von einer Pandemie kann wegen der geringen Gefahr und jetzt kaum Todesfällen nicht mehr gesprochen werden. Es ist höchste Zeit das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für beendet zu erklären

Die zum 02.11.2020 ergriffenen Maßnahmen werden kaum Wirkung zeigen und Sars-CoV-2 wird im Frühjahr 2021 immer noch da sein, es wird immer noch getestet werden, und es wird immer noch Infektionsfälle geben. Wir sollten aber auch realisieren, dass bis Ende nächsten Jahres vermutlich ein Großteil der Menschen auf der Welt Kontakt mit dem Virus gehabt haben wird und zumindestest eine teilweise Herdenimmunität eintreten wird.

Ich halte es für möglich, dass wir Ende des nächsten Jahres an einem Punkt sind, dass die Infektionen durch das Virus selbst beendet wird und nicht durch eine Impfung. Bis dahin werden sich so viele Menschen infiziert haben, dass die Infektionsketten vielerorts von selbst immer wieder abreißen werden und der Virus fast „ausstirbt“.

Im Hinblick auf weitgehend milde Krankheitsverläufe sind m.E. weitere Lockdowns nicht nur unnötig sondern in vielfacher Hinsicht schädlich!

Küssen verboten

Badische Neueste Nachrichten
Karlsruhe, 25.10.2020

Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt dem Vernehmen nach im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch unter Ehepartnern, wenn im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand gehalten werden können.

„Das hat pragmatische Gründe“, erklärt Björn Weiße, der Leiter des Karlsruher Ordnungsamts.

Die Buergerplattform stellt die berechtigte Frage: „Ist dann beim Küssen Maske zu tragen oder ist Küssen generell verboten!“ Antwort steht noch aus.