„Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten“ – noch Fragen Kienzle?

Vom Brustbein bis zum Unterbauch erinnert eine 40 Zentimeter lange Narbe an die Tat. Die Klinge brach Rippen, verletzte Leber, Magen, Niere, Darm. Das Opfer lag im Koma, Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse wurden entfernt.

Vor Gericht rechtfertigte der beschuldigte Syrer seinen Angriff: „Er kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden“. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: „Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“

Sein Verhalten sei nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden und er begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.

Ich dagegen erkenne die Ideologie der Mohammedaner nicht als in Deutschland schützenswerte Religion an sondern bestenfalls als religiös verbrämte Lebensüberzeugung die in unserem Kulturkreis nicht ausgelebt werden kann und darf!

Allahdin und seine Wunderlampe mögen im Morgenland die Zelte erleuchten, – im Abendland ist Mohammed fehl am Platz!

Hannover: Prozess gegen Messerschlitzer Abdullah A.

Der Syrer schnitt Vivien K. 40 Zentimeter den Bauch auf. Seine Erklärung macht selbst die Richter fassungslos.

Die blonden Haare der zierlichen, jungen Frau sind zum Pferdeschwanz zurückgebunden. Ihr versteinertes Gesicht lässt erahnen, wie stark sie sein muss, um nicht während der Gerichtsverhandlung zusammenzubrechen. Was der Beobachter nichts sehen kann: Vom Brustbein bis zum Unterbauch erinnert eine 40 Zentimeter lange Narbe an den schlimmsten Tag im Leben der 24-Jährigen.

Vivien K. wurde vom minderjährigen Messerstecher Abdullah A. (17) sprichwörtlich aufgeschlitzt. Der Syrer attackierte sie Ende März. Auslöser der Wahnsinnstat war ein Streit im Supermarkt, in dem die Verkäuferin arbeitete. Beim Versuch zu schlichten, wurde sie niedergestochen. Als die gezückte 10-Zentimeter-Klinge ihr krankes Werk vollbracht hatten, waren die Rippen der jungen Frau gebrochen, Leber, Magen, Niere, Darm lebensbedrohlich verletzt. Das Opfer lag im Koma, zuvor mussten ihm Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse entfernt werden.

Abdullah A. ist fassungslos darüber, wieso er deswegen überhaupt in Haft sitzt. Er selbst stellt sich als religiöser „Musterflüchtling“ dar. In seiner Kultur sei es üblich, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden: ❝Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.❞ Sein Verhalten sei den religiösen Sitten nach nicht zu beanstanden. Da bleiben nicht nur der Familie von Vivian K., sondern auch den Richtern die Münder offen stehen.

Willkommen in Merkels Multikulti-Sammelsurium, wo religiöse Irrungen von jedem Schuldbewusstsein befreien. Wie soll angesichts solcher kranker Individuen ein Zusammenleben möglich sein? Was muss noch passieren, ehe dieses vernichtende Bevölkerungsexperiment endlich gestoppt wird?

https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/prozess-in-hannover-messer-opfer-geschockt-von-taeter-gestaendnis-56792886.bild.html

Ringkampf in der Fußgängerzone – Gefangener ging stiften.

In Plauen ist es zu einer brutalen Auseinandersetzung zwischen einer Polizeistreife und einer Gruppe von Männern gekommen. Berichten zufolge wurden die Beamten angegriffen und „brutal getreten“, nachdem sie versucht hatten, einen Libyer festzunehmen.

Dem Vernehmen nach hatten die Beamten zuvor einen Libyer festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorliegt. Während des Handgemenges habe der Festgenommene den Streifenwagen verlassen und sei verschwunden.

Hier wurden die Grundregeln der Eigensucherung nicht beachtet. Nach der Festnahme können zwei Beamte keine weiteren Maßnahmen ergreifen, wenn der Festgenommene nicht gesichert ist.

Die Soloaktion gegen das Handy ist aus professioneller Sicht stümperhaft! Mit dem Griff zum Handy gab der Pilzeibeamte dem Gegenüber und anderen die Möglichkeit ihn anzugreifen, diese Aktion hat den zweiten Beamten aus seiner Gefangenensicherung herausgerissen. In solchen Situationen wurden schon Schusswaffen entrissen und rumgeballert

Den Einsatz von Schusswaffen hätte die Streife dann wohl restlos überfordert. Bei der Mannstärke hätten sie sich mit dem Festgenommenen einfach „vom Acker“ machen sollen!

Ein überzeugender Schusswaffeneinsatz geschulter routinierter Beamter hätte die Situation sicherlich innerhalb von Sekunden bereinigt.

http://youtu.be/Kn08Y8SCyHg

Bamf: Wenige Flüchtlinge haben Bleiberecht erschlichen, leider nicht zum Lachen!

Bei dieser Schlagzeile traut man seinen Augen nicht: lt. interner Überprüfung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) genießen 99 Prozent aller Migranten den Schutz in Deutschland zu Recht!
Ja, da dauert es etwas, bis diese Aussage sackt……. Schutz wovor? In Syrien werden dringend Hilfskräfte gesucht, um das größtenteils befriedete Land wieder aufzubauen, im friedlichen Tunesien und Marokko sonnen sich wohlig die Touristen aus aller Welt, die Migranten aus den afrikanischen Ländern sind selbst für ihren überbordenden Kinderreichtum verantwortlich, und, und, und……. Die Anzahl an Gewalttaten, die seit der Masseneinwanderung unser Land unsicher machen, steigt ins Unermessliche, – aber man spricht von 99%, die hier zu Recht durch unserer Hände Arbeit finanziert werden.
18 000 Fälle wurden allein in der Bremer Außenstelle des Bamf`s neu aufgerollt, deren damalige Leiterin im Verdacht steht, mehreren Hundert Menschen zu Unrecht zu positiven Entscheiden verholfen zu haben. Nur 307 sogenannten Flüchtlingen mußte nach abgeschlossener Überprüfung der bereits gewährte Schutzstatus wieder entzogen werden, – das betrifft lediglich 0,7 % .
Wundert man sich über das niedrige Ergebnis, dann muß man sich nur fragen, WER ein Interesse daran hat, die Fehlerquote extrem niedrig zu halten, und WER die Arbeit des Bamf bezahlt…….

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Samstag morgens in einer ostbayerischen Stadt – fünf Männer mit südländischem Aussehen…

Eine 18-jährige Frau ist am frühen Samstagmorgen von fünf Männern in Passau sexuell belästigt worden. Das berichtet die Polizei am Samstag.

Der Übergriff ereignete sich in der Dr.-Hans-Kapfinger-Straße auf Höhe der Stadtgalerie. Laut Polizeiangaben haben fünf Männer mit südländischem Aussehen die junge Frau umkreist und unter anderem an der Hüfte und am Po berührt.

Die Frau konnte sich befreien. Sie lief in Richtung der Fußgängerzone davon. Die fünf Männer sollen sich in Richtung Bahnhofstraße entfernt haben.
Die Polizei bittet um Zeugenhinweise zu dem sexuellen Übergriff

Wenig später wurde der Polizei ein Körperverletzungsdelikt in der Dr.-Hans-Kapfinger-Straße mitgeteilt. Ein 19-jähriger Afghane gab ab, dass er von einem Mann ins Gesicht geschlagen und leicht verletzt wurde. Ob diese Körperverletzung mit dem Sexualdelikt zusammenhängt, wird nun ermittelt.

Verrat bleibt Verrat, auch wenn die Mehrheit ihn will

In Hannover wird eine deutsche Frau, eine 63-jährige Obdachlose, Susanne M., vergewaltigt und erwürgt. Dringend tatverdächtig (die Vergewaltigung hat er bereits zugegeben, wohl auch das Würgen, bestreitet nur noch, dass er sie töten wollte) ist ein wegen sexueller Belästigung gerade erst vorbestrafter Asylant, der auf Bewährung war, wahrscheinlich ein Afrikaner aus dem Sudan, der mind. 5 Identitäten hat. Da müssten doch hunderte Zeitungen, Magazine und TV-Sender ausführlich darüber berichten, möchte man meinen. Wenn das keine politische Relevanz hat, was dann? Doch wer berichtet tatsächlich darüber? Die Hannoversche Allgemeine (eine Lokalzeitung), die Bild (die aber nur ganz oberflächlich), Epoch Times und #JürgenFritzBlog. Sonst kaum jemand. Und viele scheint das auch gar nicht mehr zu interessieren. „Halt wieder eine vergewaltigt und umgebracht von einem, der wahrscheinlich gar nicht hätte hier sein dürfen. Ja und?“ Merkelland 2018.

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